Fragen zum Einkommensteuerbescheid / Kindesunterhalt

  • Hallo zusammen,



    ich habe eine besonders wichtige Frage, da diese mit, für uns, hohen Ausgaben verbunden ist.



    Meine Frau und ich sind seit 2010 verheiratet, haben einen gemeinsamen Sohn (9Jahre) sowie eine Tochter (12), die nicht meine leibliche Tochter ist, sondern von meiner Frau mit in die Beziehung gebracht wurde.



    Da ich der Hauptverdiener bin, haben wir die St.-Klassen 3 und 5.



    Meine Frau bekommt zusätzlich zum Kindergeld, auch den vollen Unterhaltsbetrag des leiblichen Vaters gezahlt, jeden Monat, regelmäßig, so weit vorbildlich.



    Jedes Mal wenn wir unsere Steuererklärung ausfüllen (meist mit irgendwelchen Hilfe-Tools wie z.B. Buhl o.ä.) und unsere Lohnbescheide, Fahrtstrecken, Werbekosten usw. eingeben ist alles soweit in Ordnung, doch sobald Sie angibt, das für die Tochter der Unterhalt i.H.v. Betrag X eingenommen wird, steigt die Nachzahlungssumme sofort auf über 1000 EUR.



    Wir zahlen mittlerweile seit 2 Jahren Quartalsweise voraus (1.200 EUR/jährlich), und heute kam der Bescheid für 2019, das wir immernoch über 800 EUR nachzahlen müssen.



    Letztes Jahr lag der Nachzahlungsbetrag noch bei knapp 100 EUR, und es hat sich bei keinem von uns etwas an den Einnahmen/Ausgaben geändert.



    Kann mir jemand bitte als Total-Laie erklären wie sowas zustande kommt? Deshalb steht nun im neuen Bescheid auch, das ich ab nächstem Jahr keine 1.200 EUR sondern 1.900 EUR vorauszahlen muss.



    Bin wirklich verzweifelt und hoffe mir kann das einer beantworten. An der Hotline meines zuständigen FA werde ich immer mit Expertengeschwätz abgewimmelt.



    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    edes Mal wenn wir unsere Steuererklärung ausfüllen (meist mit irgendwelchen Hilfe-Tools wie z.B. Buhl o.ä.) und unsere Lohnbescheide, Fahrtstrecken, Werbekosten usw. eingeben ist alles soweit in Ordnung, doch sobald Sie angibt, das für die Tochter der Unterhalt i.H.v. Betrag X eingenommen wird, steigt die Nachzahlungssumme sofort auf über 1000 EUR.


    Wir zahlen mittlerweile seit 2 Jahren Quartalsweise voraus (1.200 EUR/jährlich), und heute kam der Bescheid für 2019, das wir immernoch über 800 EUR nachzahlen müssen.

    Aber doch nicht wegen des Kindesunterhaltes. Da macht doch eben in der Anlage Kind nur das Kreuzchen, dass der andere Elternteil eben nur nicht weniger als zu 75% der Unterhaltsverpflichtung nachgekommen ist. Nach Beträgen wird da an keiner Stelle gefragt. Wo trägst Du denn die vermeintliche Höhe des Kindesunterhaltes ein? ?(



    An der Hotline meines zuständigen FA werde ich immer mit Expertengeschwätz abgewimmelt.

    Was meinst Du mit Expertengeschwätz? Beraten dürfen die Dich/Euch gar nicht. Und wenn die nur Deine erklärten Angaben übernehmen, was sollen die im Zweifel dazu sagen?


    Wie gesagt, ich wüsste nicht, warum ich bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt die Höhe des Kindesunterhaltes irgendwo angeben sollte. Ich habe so meinen Verdacht, was dem zu Grunde liegen könnte. Um das aber genau benennen zu können, müsste ich mal bereinigte Screens zu den entsprechenden Eingabemasken sehen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Fragen zum Lohnsteuerbescheid / Kindesunterhalt“ zu „Fragen zum Einkommensteuerbescheid / Kindesunterhalt“ geändert.
  • Das mag natürlich sein, das die mich nicht beraten können/dürfen, das stimmt wohl.. Wir geben die Höhe des Kindesunterhalts immer in der Anlage Sonstige Einnahmen meiner Ehefrau ein, das muss man doch, oder machen wir hier seit Jahren den gravierenden Fehler das dieses Unterhalt fälschlicherweise auf das Einkommen meiner Frau angerechnet und auch besteuert wird?


    Ich habe leider das Programm aktuell hier nicht mehr installiert, deshalb kann ich dir keine Screenshots auf die schnelle zukommen lassen.


    Ich werde das schnellstmöglich nachreichen.


    Könntest du mir bitte trotzdem mitteilen, das dein Verdacht ist bzw. was du auf Anhieb denkst wo der Fehler liegt?


    Danke schonmal für deine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Wir geben die Höhe des Kindesunterhalts immer in der Anlage Sonstige Einnahmen meiner Ehefrau ein, das muss man doch, oder machen wir hier seit Jahren den gravierenden Fehler das dieses Unterhalt fälschlicherweise auf das Einkommen meiner Frau angerechnet und auch besteuert wird?

    Und als was für Einnahmen erklärt Ihr diese in den sonstigen Einnahmen? Ich kenne da keine Zeile und auch keine gesetzliche Vorschrift für Einnahmen aus Kindesunterhalt des anderen Elternteils.


    Ich habe leider das Programm aktuell hier nicht mehr installiert, deshalb kann ich dir keine Screenshots auf die schnelle zukommen lassen.


    Ich werde das schnellstmöglich nachreichen.

    Ohne das geht es in der Tat nicht, zumal die rechtlichen Auskünfte auch dürftig sind.


    Könntest du mir bitte trotzdem mitteilen, das dein Verdacht ist bzw. was du auf Anhieb denkst wo der Fehler liegt?

    Bei der Anlage war ich gedanklich sofort. Aber wie gesagt, die hat mit Kindesunterhalt rein gar nichts zu tun.

  • Wir geben die Höhe des Kindesunterhalts immer in der Anlage Sonstige Einnahmen meiner Ehefrau ein, das muss man doch, oder machen wir hier seit Jahren den gravierenden Fehler das dieses Unterhalt fälschlicherweise auf das Einkommen meiner Frau angerechnet und auch besteuert wird?

    Der Kindesunterhalt ist schon immer steuerfrei.