Hallo in die Runde,
mich beschäftigt seit geraumer Zeit eine Frage:
wie behandle ich eine zum Teil vermietete Immobilie, z.T. mit Wohnrecht "belegte" Immobilie. Genauer gesagt:
Das Haus wurde gekauft um Mieteinnahmen zu erhalten. Es gibt zwei gleichgroße Wohneinheiten: Eine wird komplett vermietet, die andere wird unentgeltlich überlassen.
Nichts davon wird selbst genutzt. Das Wohnrecht der einen Wohnung wird im Kaufvertrag angeführt und hat den Kaufpreis deutlich gesenkt.
Wie kann man nun Kosten steuerlich absetzen? Von allem nur 50% (Betriebskosten, Verwaltungskosten, Erhaltungsaufwendungen etc.)? Obwohl auch für die mit Wohnrecht
behaftete Wohnung Kosten entstehen? Wie sieht es mit Instandhaltungskosten aus, die "Wohnrecht-Wohnung" betreffen, für die der Eigentümer verantwortlich ist?
Bei meiner Internetrecherche bin ich einige Male über den Begriff "dauernde Lasten" für die Instandhaltungskosten gestolpert. Ich dachte jedoch, das Dauernde Last eher eine
regelmäßige Zahlung ist. Einen Vertrag dafür gibt es außerdem nicht. Wie sieht es aus, wenn beispielsweise das Bad saniert werden muss, wegen Wasserschaden?
Für ein Tipps oder Hinweise wäre ich echt sehr dankbar: