steuerliche Behandlung von vermieteten Immobilien mit teilweisem Wohnrecht

  • Hallo in die Runde,


    mich beschäftigt seit geraumer Zeit eine Frage:

    wie behandle ich eine zum Teil vermietete Immobilie, z.T. mit Wohnrecht "belegte" Immobilie.:/ Genauer gesagt:

    Das Haus wurde gekauft um Mieteinnahmen zu erhalten. Es gibt zwei gleichgroße Wohneinheiten: Eine wird komplett vermietet, die andere wird unentgeltlich überlassen.

    Nichts davon wird selbst genutzt. Das Wohnrecht der einen Wohnung wird im Kaufvertrag angeführt und hat den Kaufpreis deutlich gesenkt.


    Wie kann man nun Kosten steuerlich absetzen? Von allem nur 50% (Betriebskosten, Verwaltungskosten, Erhaltungsaufwendungen etc.)??( Obwohl auch für die mit Wohnrecht

    behaftete Wohnung Kosten entstehen? Wie sieht es mit Instandhaltungskosten aus, die "Wohnrecht-Wohnung" betreffen, für die der Eigentümer verantwortlich ist?

    Bei meiner Internetrecherche bin ich einige Male über den Begriff "dauernde Lasten" für die Instandhaltungskosten gestolpert. Ich dachte jedoch, das Dauernde Last eher eine

    regelmäßige Zahlung ist. Einen Vertrag dafür gibt es außerdem nicht. Wie sieht es aus, wenn beispielsweise das Bad saniert werden muss, wegen Wasserschaden?


    Für ein Tipps oder Hinweise wäre ich echt sehr dankbar: :):):)

    • Offizieller Beitrag

    Eine Steuerberatung in der von Dir erwarteten Form ist dem Forum nicht gestattet, von daher schließe ich den Thread.


    Im Übrigen sollte man solche steuergestalterischen Dinge bereits vor dem Kauf mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe besprechen, denn hinterher lässt sich rückwirkend ggf. nichts mehr retten und das Kind ist in den Brunnen gefallen. Das ist ein typischer Fall für diese Berufsgruppe.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.