Sacheinlage in Nebengewerbe

  • Hallo Forum,


    ich versuche seit mehreren Stunden vergebens Informationen zum Thema 'Sacheinlage' zu finden.

    Obgleich ich einige Threads dazu nun gelesen habe finde ich keine Antwort auf mein Problem. Mir schien, als ginge das verschiedenen Fragestellern trotz längerer Kommunikation iim Forum ähnlich.

    Darum versuche ich es noch einmal zu erfragen.


    Sachstand:

    Ich habe neben meiner Vollbeschäftigung aus einem Hobby heraus (Elektronik) ein Nebengewerbe angemeldet.
    Bei einem Kundenauftrag habe ich einige Geräte verkauft.

    Eines dieser Geräte war recht teuer im Marktwert (3000€) und stammte aus meiner Hobbyzeit vor Gewerbeanmeldung - also Privatbesitz.

    Dieses Gerät ist also nun in das Projekt eingeflossen.


    Ich bin nun bei der Steuererklärung mit T@X2020 und versuche vergebens dieses Gerät als Sacheinlage steuermindernd einzugeben.


    Ich bin Elektroniker und kein Steuerfachmann, daher meine Fragen:

    * Ist mein prinzipielles Vorgehen falsch und das Gerät kann nicht mit seinem Marktwert unter den Kosten geltend gemacht werden?

    wenn doch:

    * Bin ich im falschen Programmbereich (aktuell versuche ich das unter "Laufende Buchungen2019/Buchungen"

    * oder habe ich es vielleicht so richtig gemacht:

    Art der Buchung: Ausgabe

    Zahlungsdatum: Datum des Verkaufes an den Endkunden

    Wertstellungsdatum: Datum des Verkaufes an den Endkunden

    Sachkonto: 2300 (sonstige Aufwendungen)

    Steuer: keine Vorsteuer

    Geldkonto: 1890 Privateinlagen


    Über hilfreiche Beiträge würde ich mich freuen,


    Grüße und Danke

    • Offizieller Beitrag

    Die veräußerten Wirtschaftsgüter dürfen bisher steuerlich nicht zu Einkunftszwecken genutzt worden sein bzw. nicht steuerlich geltend gemacht worden sein (z.B. AfA). Wenn Du denn Anlage-/Umlagevermögen in Deinen Betrieb einlegst, dann musst Du den Teilwert (Einlagewert zum Zeitpunkt der Einlage) natürlich auch entsprechend nachweisbar bewerten. Und zwar so, dass man Deine Wertermittlung auch später jederzeit noch prüfen und nachvollziehen kann. Nicht alles, für das mancher tatsächlich viel zahlt, hat wirklich einen hohen Zeitwert. Da bedarf es dann wirklich detaillierter Ermittlung und Dokumentation.


    Ansonsten wäre bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe sicherlich nicht die schlechteste Entscheidung. ;)

  • Danke miwe4,


    Kurze Frage zum Forum: Ist der Hintergrund hier vorrangig auf die Benutzung von T@X bezogen, oder generell (und zusätzlich) auf steuerliche Ratschläge?


    Zu Deinen Antworten:


    • was in Absatz1 steht trifft zu, denke ich.
    • Absatz 2 ist sicher auch richtig, nun aber vorbei, da die Zeit drängt wegen des 31.07.
    • Was an sich meine Frage war ist, ob die Art meiner Eintragung in T@X2020 (bei Zutreffen der o.g. Dinge) so richtig ist.
  • dachte ich mir, danke.


    Wäre es denn dann möglich auf meine ursprüngliche Frage (ob meine Eingabemethode an der richtigen Programmstelle und auf richtige Art und Weise erfolgt) eine Antwort zu bekommen?


    Art der Buchung: Ausgabe

    Zahlungsdatum: Datum des Verkaufes an den Endkunden

    Wertstellungsdatum: Datum des Verkaufes an den Endkunden

    Sachkonto: 2300 (sonstige Aufwendungen)

    Steuer: keine Vorsteuer

    Geldkonto: 1890 Privateinlagen