Versorgungsbezüge mit Fehlermeldung

  • Hallo,


    Anfang 2019 habe ich bei einer Firma angefangen. Mein vorherige Arbeitgeber hat Anfang 2019 als "Abfindung Ihrer betriebliche Altersversorgung" 2.661 EUR (Brutto) überwiesen. Habe auch die Lohnsteuerbescheinugung für 2019 für diesen Eintrag bekommen. (siehe Anhang). Habe diese Eingaben auch als zweite Lohnsteuerbescheinigung im Steuer:Sparbuch eingetragen. Schon hier kommt die Fehlermeldung:


    "Ist auf der Lohnsteuerbescheinigung die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

    lt. Zeile 29 oder der Zeitraum für die unterjährige Zahlung lt. Zeile 31 angeben?


    Nach den erfassten Werten der Lohnsteuerbescheinigung handelt es sich bei den

    Versorgungsbezügen um Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre und es liegen

    keine laufenden Versorgunsbezüge vor.

    In diesem Fall darf nur die Zeile 30 der Lohnsteuerbescheinigung gefüllt sein.

    Gelegentlich tragen die Arbeitgeber diese Werte auf der Lohnsteuerbescheinigung jedoch

    fälschlicherweise ein.


    Die Abgabe per ELSTER ist so nicht möglich. Bitte kontrollieren Sie die Angaben."


    Wenn ich Fehlermeldung ignoriere und versuche per Elster Abgabe zu machen, kommt ähnliche Fehlermeldung:


    "Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem maßgeblichen Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung (1. Versorgungsbezug, steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A).


    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem fehlenden Wert im Feld 'Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten)"


    Ich bin mittlerweile ratlos, habe versucht was zu finden, leider erfolglos.


    Freue mich auf jede Hilfe.


    Liebe Grüße


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    • Offizieller Beitrag

    Es ist aber sicher, dass überhaupt ein Versorgungsbezug i.S. § 19 Absatz 2 Satz 2 Nr.1 und 2 EStG gegeben ist?

    Zitat

    (2) 1Von Versorgungsbezügen bleiben ein nach einem Prozentsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei. 2Versorgungsbezüge sind
    1.das Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag oder ein gleichartiger Bezug
    a)auf Grund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften,
    b)nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Verbänden von Körperschaften
    oder
    2.in anderen Fällen Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenbezüge; Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat.


    Und ob eine ermäßigte Besteuerung i.S. § 34 EStG gegeben ist, bin ich mir auch nicht ganz sicher.


    https://www.google.com/search?…qQKHczmBuAQ4dUDCAw&uact=5


    Hat da ein Steuerberater etwas zu gesagt?

  • Leider habe ich keinen Steuerberater, hatte auch keine komplizierte Fälle bis jetzt. Das ich jetzt erst bei Abgabe diese Fehlermeldung entdeckt habe, setzt mich unnötig unter Druck.:cursing:


    Ich habe die Daten automatisch von FA abgerufen und im System eingetragen, erwartete nicht so einen Fehler.


    Versuche ich mal morgen beim FA.

  • ein Update:


    ich habe beim Finanzamt versucht das Thema abzuklären. Wir haben gemeinsam die Einträge kontrolliert. Bei mir hat Elster immer wieder diesen Fehler ausgegeben, beim FA war keine Meldung zu sehen. Jetzt ist es so, dass ich den Eintrag aus der Zeile 29 rausnehme und Elster so abschicke. Werde noch ein Hinweisblatt mitschicken. Es könnte sein, dass bei der Erstellung von Lohnsteuer der Arbeitgeber vlt. fälschlicherweise die Zeile 29 eingetragen hat. Da auch in der Zeile 29 drin steht "Bemessungsgrundlage für Versorgungsbezüge aus Nr. 8" und die Nr. 8 aber leer ist. Somit falsche Verweis ist meine Vermutung.

  • legolas066 :


    Tax liefert Dir doch bereits den Fehleransatz. Lies ihn einfach in aller Ruhe noch mal durch.


    Dein Arbeitgeber hat anscheinend die Lohnbescheinigung falsch ausgefüllt.

    Das muss er korrigieren.


    Auch bei elektronischer Übermittlung der Daten vom AG an das FA gilt: es wird so übernommen wie gemeldet.


    Wende Dich also zunächst an den AG, der die Meldung veranlasst hat.


    mfg web-gb