Guten Tag, vielleicht schafft es ja diese Frage ins Forum.
Ich frage mich, ob ein Teil entstandener Sanierungskosten für eine nicht vermietete Ferienwohnung als haushaltnahe Dienstleistungen/ Handwerkerleistungen oder eventuell außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden können. Es handelt sich um eine privat genutzte Zweitwohnung im Ausland, die ja nicht existenziell ist. Der
Schaden war jedoch nicht abzuwenden und musste behoben werden, sonst hätten gesundheitlich Schäden gedroht. Die Wohnung war aufgrund eines
sehr starken Wasserschadens (nicht selbstverschuldet) komplett verschimmelt und sämtlicher Hausrat musste entsorgt und wiederbeschafft werden. Bei der Wohnung des
Hauptwohnsitzes könnte man sicherlich einiges dieser Kosten absetzen, aber wie verhält es sich nun bei einer Ferienwohung, die ja nur privat "zum Vergnügen" genutzt wird?
Ich habe folgendes dazu gefunden, selbstgenutzt ist die Wohnung ja: Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.03.2012- VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10 - Aufwendungen für Sanierung eines Gebäudes wegen konkreter Gesundheitsgefährdungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein.
Danke schon mal im Voraus.