Nachzahlung bei nichtselbstständiger Arbeit trotz Abzug der Werbungskosten

  • Hallo zusammen,


    ich komme mit meiner Steuererklärung an einer Stelle nicht weiter und bin mir unsicher, ob es mir oder an der Software liegt. Eventuell kennt jemand dieses Problem bereits, deswegen wollte ich es hier mal versuchen:


    Wenn ich einfach nur die Daten von meiner Lohnsteuerabrechnung eintrage (oder digital vom Finanzamt herunterlade, macht keinen Unterschied), muss ich laut Programm Steuern nachzahlen. Das kann aber eigentlich nicht sein, da ich eine Nichtselbstständige Arbeit ausführe, in der gesetzlichen Krankenversicherung bin und keine weiteren Einkünfte außer meiner Arbeit habe.


    Ich habe die Daten bspw. mal auf der BMF-Seite (https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml) eingegeben und da kommen auch die Steuern raus, die mir vom Lohn abgezogen wurden, +- ein paar Cents. Meine Abrechnung sollte also korrekt sein.


    Das Programm zieht bei mir pauschal 1000€ Werbungskosten vom Einkommen ab, weil ich diese (noch) nicht ausgefüllt habe (auf mehr werde ich vermutlich aber auch nicht kommen) und einem dieser Betrag ohne Angabe von Nachweisen zusteht. Trotz dieser 1000€ Abzug kommt aber eine Nachzahlung von 3,19€ am Ende dabei heraus. Die Berechnung des Steuersatzes ist korrekt, denn wenn ich das zu versteuernde Einkommen (inkl. Werbungskosten) laut Programm nehme und auf der BMF-Seite nachrechne (https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml) dann kommen exakt die Steuerbeträge heraus, die auch im Programm stehen. Wenn ich Hand mein Einkommen um 1000€ erhöhe, um die Werbungskosten auszugleichen (diese lassen sich leider nicht testweise auf 0,00€ setzen), dann müsste ich sogar ca. 400€ nachzahlen.


    Es scheint so, als wird das zu versteuernde Einkommen nicht korrekt berechnet. Da ich außer den "Vorsorgeaufwendungen" nichts ausgefüllt habe, muss der Fehler eigentlich hier liegen. Habe ich irgendetwas vergessen? Ich bin ledig, ohne Religionszugehörigkeit (Kirchensteuer taucht auch nirgendwo auf) und habe das unter "Persönliche Angaben" auch so eingetragen.


    Das gleiche Problem hatte ich übrigens auch schon mit der 2018er Version und der damaligen Erklärung, die ich nie eingereicht habe, weil ich auch dort trotz 1000€ Werbungskosten im Minus war und trotz akribischem Nachrechnen den Fehler nie finden konnte.

    • Offizieller Beitrag

    Es scheint so, als wird das zu versteuernde Einkommen nicht korrekt berechnet. Da ich außer den "Vorsorgeaufwendungen" nichts ausgefüllt habe, muss der Fehler eigentlich hier liegen. Habe ich irgendetwas vergessen? Ich bin ledig, ohne Religionszugehörigkeit (Kirchensteuer taucht auch nirgendwo auf) und habe das unter "Persönliche Angaben" auch so eingetragen.

    Ohne zu wissen, was wo ausgefüllt worden ist und welche Besteuerungsgrundlagen vorliegen, kann man kaum etwas sagen. Ist vielleicht in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung noch etwas zur Mindestvorsorgepauschale angegeben? Liegen dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte vor?


    Das gleiche Problem hatte ich übrigens auch schon mit der 2018er Version und der damaligen Erklärung, die ich nie eingereicht habe, weil ich auch dort trotz 1000€ Werbungskosten im Minus war und trotz akribischem Nachrechnen den Fehler nie finden konnte.

    Dann würde ich aber einmal prüfen, ob nicht vielleicht ein Pflichtveranlagungsgrund gegeben ist, was schneller gegeben ist als mancher denkt. Siehe z.B. die o.g. Punkte.


    Ohne bereinigte Screens der betroffenen Eingabemasken kann man nur raten.

  • rmaker:


    Der monatliche Steuerabzug ist eine Abschlagszahlung auf Dein voraussichtliches Jahreseinkommen unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages.

    Da dieser ja wie gesagt monatlich erfolgt, können sich ein paar Cent Abweichung zu Euros summieren. (3,19 € / 12 = 0,26 € im Monat)

    Für die Abweichung kann es mehrere Gründe geben, beispielsweise eine Lohnsteigerung im laufenden Jahr.


    Um Dein Problem zu untersuchen wären (wie bereits miwe4 schrieb) bereinigte Screenshots Deiner Eingaben notwendig.


    Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass vom FA die Steuer für das gesamte Jahreseinkommen berechnet wird und Dein AG nur einen vorher ermittelten Abschlag einbehält und an das FA abführt.


    mfg web-gb

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Nachzahlung bei nichtselbstständiger Arbeit trotz Abzug der Werbekosten“ zu „Nachzahlung bei nichtselbstständiger Arbeit trotz Abzug der Werbungskosten“ geändert.