Antrag auf Stundung

  • Hallo zusammen,


    bin Freiberufler und muss für 2019 einiges an Steuer nachzahlen. Durch Corona bin ich allerdings gerade nicht so gut aufgestellt. Deswegen habe ich einen Antrag auf Stundung der Nachzahlung beantragt. Bisher aber keine Antwort und langsam rückt das Fristende näher...


    Habt ihr Erfahrungen mit Stundung? Soll ich noch weiter warten oder wird sowas eh meistens abgelehnt?

    LG

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mir schon vorstellen, dass da zwischen einer Stundung laufender Vorauszahlungen und Stundungen für (zu erwartende) Nachzahlungen aus Jahreserklärungen der Vorjahre durchaus unterschieden wird.


    Du hättest ja entsprechende Rücklagen bilden können bzw. auch zeitnah um eine Anpassung (Erhöhung) der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bitten können.


    Die Bearbeitungsdauer kann naturgemäß variieren. Im Zweifel werden aber auch Kontobearbeitungssperren gesetzt.

  • Um die Vorauszahlungen mache ich mir aktuell nicht so viele Sorgen, die werden vermutlich eh weniger werden. Geht prinzipiell nur um die Nachzahlung. Was passiert denn eigentlich wenn die Stundung abgelehnt wird?

    • Offizieller Beitrag

    Was passiert denn eigentlich wenn die Stundung abgelehnt wird?

    Dann bleibt die ursprüngliche Fälligkeit bestehen und Du bekommst ggf. eine Nachfrist, innerhalb der auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet wird, wenn Du bis zu dem Dir dann genannten Zeitpunkt zahlst.

  • Man kann eine Vollstreckung wohl tatsächlich aufschieben, aber muss nachweisen, "dass durch die Zahlung ein erheblicher Nachteil für Sie entsteht, Sie etwa Insolvenz anmelden müssten." (https://www.schuldnerberatung.com/steuerschulden/, ziemlich in der Mitte)


    Frage mich nur, wie man sowas nachweist? Außerdem steht dort, dass verlangt werden kann, einen Kredit aufzunehmen. Als ob man den bekommt wenn man eh schon Steuerschulden hat. Wirkt sich das nicht auf die Schufa aus?

    • Offizieller Beitrag

    Man kann eine Vollstreckung wohl tatsächlich aufschieben, aber muss nachweisen, "dass durch die Zahlung ein erheblicher Nachteil für Sie entsteht, Sie etwa Insolvenz anmelden müssten." (https://www.schuldnerberatung.com/steuerschulden/, ziemlich in der Mitte)

    Du bist ja nun noch nicht in der Vollstreckung. Die kommt ganz am Ende.


    Frage mich nur, wie man sowas nachweist? Außerdem steht dort, dass verlangt werden kann, einen Kredit aufzunehmen.

    So ist es. Und Du wusstest ja, was auf Dich zukommt und hättest Rücklagen bilden können (müssen) oder die Anpassung (Erhöhung der Vorauszahlungen beantragen können. Aber das habe ich ja alles oben schon gesagt.


    Als ob man den bekommt wenn man eh schon Steuerschulden hat. Wirkt sich das nicht auf die Schufa aus?

    Eine festgesetzte und noch nicht fällige Einkommensteuerschuld kann ja nun nirgends verzeichnet sein.


    Um die Vorauszahlungen mache ich mir aktuell nicht so viele Sorgen, die werden vermutlich eh weniger werden.

    Die werden übrigens von alleine auch nicht geringer festgesetzt werden, wenn es denn für 2019 so eine Nachzahlung gab.