Kindschaftsverhältnis zu Ehefrau: Auswahl wird nicht übernommen

  • Hallo,


    unter Persönliches/Kinder/Kindschaftsverhältnis/Zu Ehefrau geht das Dropmenü mit der Auswahl auf aber es wird nicht übernommen, stattdessen erscheint wieder "Bitte auswählen...."


    Mit feundlichen Grüßen

    Thomas Müller

    • Offizieller Beitrag

    Die Daten der Ehefrau hast du unter den persönlichen Angaben zu den Eheleuten aber schon angegeben, oder? Bei mir gibt es an dieser Stelle keinerlei Problem, was mich auch gewundert hätte. Es muss an einer anderen Stelle einen Fehler geben, der diese Eingabe verhindert.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Kindschaftsverhälnis Zu Ehefrau: Auswahl wird nicht übernommen“ zu „Kindschaftsverhältnis zu Ehefrau: Auswahl wird nicht übernommen“ geändert.
  • ThomasM :


    Das Fehlerbild deutet auf eine fehlerhafte Eingabe bei den Daten der Ehefrau hin (rosa hinterlegt).

    Durch Anklicken des Ausrufezeichens vor der Zeile erhält man Zusatzinformationen zum Fehler.
    Auch das Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen zeigt einen Fehler.


    mfg web-gb

  • Ich hatte abgespeichert und es wieder geöffnet. Nun erscheint die Abfrage zum Verhältniss zur Ehefrau gar nicht mehr. Natürlich habe ich zu meiner Person "verheiratet" angegeben. Selbst, wenn ich die Erklärung zusammen mit meiner Frau angebe, erscheint nicht die Abfrage zum Kindschaftsverhältnis zur Frau. Das erscheint nur bei gemeinsamer Veranlagung.


    p.s.: Die Daten zu meiner Ehefrau müssen nicht erfasst werden, wenn man einzeln veranlagt.


    b.jpga.png


    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Müller

    • Offizieller Beitrag

    p.s.: Die Daten zu meiner Ehefrau müssen nicht erfasst werden, wenn man einzeln veranlagt.

    Das ist durchaus bekannt, wenn auch bei Ehegattenveranlagung (Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung) sinnfrei, da so keine programmgesteuerte Günstigerprüfung der Veranlagungsart möglich ist.


    Einzelveranlagung Ehegatten tax Kindschaftsverhältnis .PNG

  • Also wird hier im Programm unter Kindschaftsverhältnis, nicht die Ehefrau abgefragt, obwohl man verheiratet ist und man muss alles so eingeben als wenn das Kind nicht zum eigenen Haushalt gehören würde und nicht das leibliche Kind der Ehefrau ist? (Siehe Ihre roten Pfeile)


    Dann bedeutet das bei der Übermittlung der Unterlagen aber, dass unser Kind nicht das Kind meiner Frau ist sondern einer anderen...die kommischerweise genau so heißt wie meine Frau und auch bei mir wohnt. Dann erfolgt der Eintrag im Formular falsch, er müsste unter Punkt 10, 03 "1" erfolgen und nicht unter 11. Siehe folgend:


    c.png



    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Müller

    • Offizieller Beitrag

    Also wird hier im Programm unter Kindschaftsverhältnis, nicht die Ehefrau abgefragt, obwohl man verheiratet ist und man muss alles so eingeben als wenn das Kind nicht zum eigenen Haushalt gehören würde und nicht das leibliche Kind der Ehefrau ist? (Siehe Ihre roten Pfeile)

    p.s.: Die Daten zu meiner Ehefrau müssen nicht erfasst werden, wenn man einzeln veranlagt.

    Das ist durchaus bekannt, wenn auch bei Ehegattenveranlagung (Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung) sinnfrei, da so keine programmgesteuerte Günstigerprüfung der Veranlagungsart möglich ist.


    Dann bedeutet das bei der Übermittlung der Unterlagen aber, dass unser Kind nicht das Kind meiner Frau ist sondern einer anderen...die kommischerweise genau so heißt wie meine Frau und auch bei mir wohnt.

    Du willst es doch bei Deiner Vorgehensweise so. Entweder ich gebe auch bei Einzelveranlagung von Ehegatten die Daten beider Ehegatten ein oder ich muss mich eben so bezüglich der Daten aus der Sicht des Kindes durcharbeiten.


    Dann erfolgt der Eintrag im Formular falsch, er müsste unter Punkt 10, 03 "1" erfolgen und nicht unter 11. Siehe folgend:

    Und wer sagt, dass das falsch ist? Die Zeile gilt nur bei Ehegattenveranlagung. Bei Einzelveranlagung von Ehegatten sieht das in meiner Testdatei wie zu erwarten aus:

    kind 1 .png kind 2 .png kind 3 .png

  • Und wer sagt, dass das falsch ist? Die Zeile gilt nur bei Ehegattenveranlagung. Bei Einzelveranlagung von Ehegatten sieht das in meiner Testdatei wie zu erwarten aus:

    Es war irretierend, dass im Formular die Angben zum Verhältniss zur Ehefrau nicht gewählt werden sollen, sondern, wie bei getrennt lebenden Kindern unter Punkt 11.

    Entweder ich gebe auch bei Einzelveranlagung von Ehegatten die Daten beider Ehegatten ein oder ich muss mich eben so bezüglich der Daten aus der Sicht des Kindes durcharbeiten.

    Bei diesen Vorgehen wird auch nicht das Verhältniss zur Ehefrau abgefragt, nur bei der Wahl der Zusammenveranlagung.



    Damit sind meine Fragen geklärt.


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Thomas Müller