Ich hatte in 2020 fest geplant, eine Wohnung zu kaufen, um sie zu vermieten. Ein Gutachter hat mir aber dann doch final abgeraten, wegen Sanierungsstau und verdeckter Mängel. Den Aufwand möchte ich nun als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Aber wo ist das dann einzutragen: Unter "Vermietung und Verpachtung" geht es ja schlecht, denn ich habe das Objekt ja nicht erworben.
Danke für einen Hinweis.