Freibetrag uneheliches Kind

  • Hallo Forum!

    Leider hat meine Suche kein Ergebnis gebracht.


    Die Situation ist folgende. Im Dezember 2020 bin ich Vater eines unehelichen Kindes geworden. Mit der Mutter bestand nur einmal Kontakt, im geläufigen Sinne. Das Kind lebt bei ihr. Umgang besteht nicht. Ich muss nur zahlen (bitte kein bashing, alles einvernehmlich geklärt;)). Unterhalt an die Mutter wird nicht geleistet.

    Nun sitze ich gerade an der Erklärung und komme nicht wirklich weiter. Welche Eingaben sind hierzu zu machen und was ist bei der EStErklärung zu beachten? Wie sieht es mit den Kinderfreibeträgen aus? Steht mir überhaupt etwas zu und wie mache ich diesen Umstand bei der EStErklärung geltend? Wie werden meine Unterhaltszahlungen berücksichtigt? Wie gebe ich diese in der Erklärung an?

    Ist sonst noch etwas Wichtiges meinerseits zu beachten?


    Vielen Dank im Voraus!


    VG

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