Bescheinigungsabruf vom FA ergab nur die Religionszugehörigkeit, benötige elektr. Lohnsteuerbescheinigung

  • Hallo liebes Forum,


    ich mache für meine Freundin die Steuererklärung mittels Tax2018 für das Steuerjahr 2017. Bin Leihe, zur Info. Der Bescheinigungsabruf vom Finanzamt über den Steuer:Abruf (Buhl Data) hat funktioniert, jedoch wurde nur die Bescheinigung der Religionszugehörigkeit übermittelt.

    Das Problem ist, dass meine Freundin in dem Jahr 2017 ihre Ausbildung abgeschlossen hatte (Ende Juli) dann bis zum 31.08.2017 arbeitslos war und dann in die Festanstellung überging.

    Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aus dem Ausbildungsverhältnis, also vom 01.01.2017 - 21.07.2017, liegt in Papierform leider nicht vor. Ich dachte mit dem Abruf über die VaSt können wir uns den Kontakt mit dem alten AG ersparen, jedoch wird das nun nichts. Komisch, auch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für den Rest des Jahres 2017 wurde ja auch nicht elektronisch übermittelt. Die Bescheinung des 2ten AG aus dem Jahr 2017 liegt mir aber in Papierform vor, ist auch der jetzige AG.


    Mache ich irgendetwas falsch? kann mir hier bitte jemand helfen wie ich an die Lohnsteuerbescheinigung rankomme?

    Danke voarb für die Hilfe.


    Gruß

    Robert

  • Robert_T :

    Diese Bescheinigungen werden nur für eine begrenzte Zeit vom FA bereitgestellt.

    Nach dieser Zeit werden sie vom Server gelöscht.

    Du machst nichts falsch, sondern die Bescheinigungen sind einfach nicht verfügbar.

    Du musst Dich wohl an den alten AG wenden, um diese nachzufordern.


    mfg web-gb

  • web-gb Danke für die Antwort.

    Gibt es da keinen genauen Aufbewahrungszeitraum? Dachte wenn ich bis zu 4 Jahre rückwirkend diese nachreichen kann, dass diese dann auch wenigstens abrufbar sind. Oder werden die Bescheinigungen noch gesammelt und nachgereicht da die Aktivierung erst am Donnerstag/Freitag letzte Woche erfolgt ist.

    Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als beim alten AG nachzuhacken.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Diese Bescheinigungen werden nur für eine begrenzte Zeit vom FA bereitgestellt.

    Nach dieser Zeit werden sie vom Server gelöscht.

    Du machst nichts falsch, sondern die Bescheinigungen sind einfach nicht verfügbar.

    2017 sollte aber eigentlich noch verfügbar sein.


    Du musst Dich wohl an den alten AG wenden, um diese nachzufordern.

    Es kann ja auch sein, dass der AG, aus welchen Gründen auch immer, nicht oder fehlerhaft übermittelt hat.


    ich mache für meine Freundin die Steuererklärung mittels Tax2018 für das Steuerjahr 2017. Bin Leihe, zur Info.

    Du bist nach dem Steuerberatungsgesetz aber sicher, dieses auch machen zu dürfen? Das darf nämlich nicht jeder. Und eine Freundin gehört nicht zu dem Kreis, der einem gestattet ist. Und bei mangelnden Kenntnissen im Steuerrecht sollte man sich eine solche Hilfestellung dann zweimal überlegen.


    Gibt es da keinen genauen Aufbewahrungszeitraum?

    Belegabruf 4 Jahre .png

  • Danke nochmals für die Antworten.

    Du bist nach dem Steuerberatungsgesetz aber sicher, dieses auch machen zu dürfen? Das darf nämlich nicht jeder. Und eine Freundin gehört nicht zu dem Kreis, der einem gestattet ist. Und bei mangelnden Kenntnissen im Steuerrecht sollte man sich eine solche Hilfestellung dann zweimal überlegen.

    Da steht nicht für eine Freundin. Eventuell hätte ich in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person mit gemeinsamen Kind schreiben sollen...

    Sind nicht 99% der Nutzer von Tax, Wiso, Taxfix, Smartsteuer und wie sie auch alle heißen "Laien"...


    Ich warte dann noch bis Dienstag, eventuell dauert das noch mit den Bescheinigungen. Sofern das nicht klappt wende ich mich an den AG.


    Danke für die Informationen

    • Offizieller Beitrag

    Da steht nicht für eine Freundin. Eventuell hätte ich in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person mit gemeinsamen Kind schreiben sollen...

    Sollte man in der Tat. ;)


    Sind nicht 99% der Nutzer von Tax, Wiso, Taxfix, Smartsteuer und wie sie auch alle heißen "Laien"...

    Würde ich nicht so sagen. Es gibt ja nun wirklich diverse Berufsgruppen Und Laufbahnen, in denen zumindest Grundkenntnisse im Steuer- Buchführungsrecht vermittelt werden. Und wer sich ein paar Jahre in seine Software eingearbeitet und eingelesen hat, ist dann letztlich auch nicht mehr laienhaft tätig. Nur mit der Hilfestellung für andere übernimmt man nun eine gewisse Verantwortung, dessen man sich dann doch klar sein sollte.

  • Und wer sich ein paar Jahre in seine Software eingearbeitet und eingelesen hat, ist dann letztlich auch nicht mehr laienhaft tätig. Nur mit der Hilfestellung für andere übernimmt man nun eine gewisse Verantwortung, dessen man sich dann doch klar sein sollte.

    In diesem Sinne...es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.


    Ich danke für die Antworten. Wünsche ein schönes Restwochenende