Rückwirkend gezahlte Rente wird als zusätzliches Einkommen gewertet...

  • Hallo,


    • Von Januar bis Mitte März wurde von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt
    • Von Mitte März bis Mitte Dezember wurde von der BfA ALG I im Rahmen der so genannten "Nahtlosigkeitsregelung" gezahlt
    • Ab Mitte Dezember wurde rückwirkend zum 01.04.2019 EM-Rente gezahlt (mit Beginn 01.01.2021)


    Mit der rückwirkenden Zahlung wurden die Krankenkasse und die BfA befriedigt. Dem Steuerpflichtigen ist hiervon nur ein kleiner Teil ausgezahlt worden (nämlich der Teil, der Ihm gemäß der EM-Rente von Mitte bis Ende Dezember zusteht).


    Soweit ich informiert bin, ist das gesamte Jahr entsprechend der EM-Rente zu versteuern. Die positive Differenz zwischen Krankengeld und Rente bzw. ALG I und Rente ist steuerfrei, führt aber zur Erhöhung der Progression.


    Beim automatischen Belegabruf werden alle Einkünfte erfasst. Die Rente wird nicht als Ersatz, sondern zusätzlich zum Krankengeld / ALG I als Einkommen gewertet. Der Umstand, dass die Rente diese Leistung rückwirkend ersetzt, wird nicht berücksichtigt. Ebensowenig die Erhöhung der Progression.


    WIe bildet man das korrekt in Tax ab?


    Fragt sich,

    der Altmetaller

  • Hallo,


    ...ja, genau das ist die Frage: Wo und an welcher Stelle erfolgt dieses manuelle Eingreifen?


    Ich habe mich schon durch alle Bedienelemente auf der linken Seite geklickt, finde aber im gesamten Programm keine passende Eingabemaske. In der Suche habe ich auch nichts gefunden :(


    Welche Werte muss ich wo eintragen?


    Gruß,

    Altmetaller

    • Offizieller Beitrag

    ...ja, genau das ist die Frage: Wo und an welcher Stelle erfolgt dieses manuelle Eingreifen?

    Im Prinzip wahrscheinlich bei allen übermittelten Daten, die dann manuell zu korrigieren sind. Ergibt sich doch aus der verlinkten Buhl-Info.


    Rechnerisch muss man das natürlich mit Excel etc. für alle bezogenen Leistungen unter Hinzunahme der Leistungsmitteilungen lösen.

  • Hallo,


    Rechnerisch muss man das natürlich mit Excel etc. für alle bezogenen Leistungen unter Hinzunahme der Leistungsmitteilungen lösen.


    hm - ich frage mal anders herum: Welche Funktion hat T@X dann in diesem Fall? Ich war davon ausgegangen, dass eben genau so etwas von der Software erledigt wird?!?

    Ich hatte das bis jetzt eigentlich jedes Jahr für meine Einkommensteuererklärung gekauft. Aber wenn ich das in dem Fall eh' selber ausrechnen muss, dann frage ich mich, wo der Nutzen gegenüber ElsterFormular / MeinElster o.Ä. ist.

    Gruß,
    Altmetaller

    • Offizieller Beitrag

    ich frage mal anders herum: Welche Funktion hat T@X dann in diesem Fall? Ich war davon ausgegangen, dass eben genau so etwas von der Software erledigt wird?!?

    Wie soll das ein Steuerprogramm automatisch erledigen? Das ist ein jahresübergreifender Vorgang, der teilweise sogar mehr als die hier betroffenen zwei Kalenderjahre betrifft.


    Ich hatte das bis jetzt eigentlich jedes Jahr für meine Einkommensteuererklärung gekauft. Aber wenn ich das in dem Fall eh' selber ausrechnen muss, dann frage ich mich, wo der Nutzen gegenüber ElsterFormular / MeinElster o.Ä. ist.

    Das ist ein Sondersachverhalt, den kein Steuerprogramm automatisiert erledigen kann, da ja die ELSTER-Daten, genauer das ELSTER-Modul, der Finanzverwaltung insoweit eine gesonderte Übermittlung bzw. Differenzierung gar nicht zulassen. Auch das FA muss da manuell rechnen und sich die Vereinbarungen, Verträge, Urteile oder Leistungsmitteilungen im Detail anschauen.