Hallo,
- Von Januar bis Mitte März wurde von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt
- Von Mitte März bis Mitte Dezember wurde von der BfA ALG I im Rahmen der so genannten "Nahtlosigkeitsregelung" gezahlt
- Ab Mitte Dezember wurde rückwirkend zum 01.04.2019 EM-Rente gezahlt (mit Beginn 01.01.2021)
Mit der rückwirkenden Zahlung wurden die Krankenkasse und die BfA befriedigt. Dem Steuerpflichtigen ist hiervon nur ein kleiner Teil ausgezahlt worden (nämlich der Teil, der Ihm gemäß der EM-Rente von Mitte bis Ende Dezember zusteht).
Soweit ich informiert bin, ist das gesamte Jahr entsprechend der EM-Rente zu versteuern. Die positive Differenz zwischen Krankengeld und Rente bzw. ALG I und Rente ist steuerfrei, führt aber zur Erhöhung der Progression.
Beim automatischen Belegabruf werden alle Einkünfte erfasst. Die Rente wird nicht als Ersatz, sondern zusätzlich zum Krankengeld / ALG I als Einkommen gewertet. Der Umstand, dass die Rente diese Leistung rückwirkend ersetzt, wird nicht berücksichtigt. Ebensowenig die Erhöhung der Progression.
WIe bildet man das korrekt in Tax ab?
Fragt sich,
der Altmetaller