Meiner Kenntnis nach ist der Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten, z.B. für Übungsleiter gem. (§3 Nr. 26 EStG) bereits für das zurückliegende Steuerjahr 2020 auf 3.000€ erhöht worden.
Die Software nimmt allerdings nach wie vor den alten Freibetrag von 2.400€ an.
Ist das korrekt bzw. bin ich an dieser Stelle falsch informiert?
Über eine kurze Klärung würde ich mich freuen.
Mit besten Grüßen
Stefan Grieger