Anschaffungs-Nebenkosten und Abschreibung für Gebäudekosten

  • Hallo zusammen,


    wir haben eine Wohnung gekauft, die vermietet wird:
    Gefunden haben wir die Maske für "Kosten Grundschuldeintragung"

    Für die folgenden Nebenkosten sehen wir keine explizite Auflistung, in welche Maske diese

    reinkommen:

    Kosten für Grundbucheintragung
    Kosten für Notar
    Grunderwerbssteuer

    Kommen die in die Maske der "Geldbeschaffungskosten" oder

    z.B. in die "Sonstige Kosten" in "Werbungskosten" in Kategorie "Vermietung & Verpachtung"?


    oder muss das woanders erfasst werden?

    Zweite Frage:
    Wo kann ich die Abschreibung auf die Gebäudekosten eintragen?

    Dies sind mehrere Tausend Euro pro Jahr, dafür finde ich aktuell praktisch
    keine passende Maske, habe da ehrlich gesagt keine Ahnung wo die rein sollen.

    Weiß aber, dass man die absetzen kann.

  • Moin zusammen,


    habe nun gestern Abend endlich mal bei Buhl in der technischen Hotline jemand erreicht,

    meine Fragen wurden geklärt, hier die Antworten für die, die auch danach suchen:


    Die folgenden Kosten müssen in "Vermietung Verpachtung -> Werbungskosten -> sonstige Kosten"

    eingetragen werden, es gibt für diese Kosten in TAX keine eigene Maske:

    Kosten für Grundbucheintragung
    Kosten für Notar
    Grunderwerbssteuer


    Abschreibung auf Gebäudekosten:

    Dafür gibt es in "Vermietung & Verpachtung" eine eigene Kategorie "Lineare oder degressive Abschreibung"

    Bei mir war diese Kategorie nicht sichtbar, aus einem simplen Grund.

    Diese Gebäudekosten Abschreibung wird nur angezeigt, wenn ein Neubau auch im zu versteuernden

    Jahr bezugsfertig wird. Das ist bei uns nicht der Fall, das Mehrfamilienhaus mit unserer Wohnung wird

    erst 2021 bezugsfertig, wir können daher erst in der Steuererklärung für 2021 eine anteilige

    Abschreibung geltend machen. In der Bauphase kann man die Abschreibung nicht geltend machen.

  • engineer123

    Hat den Titel des Themas von „Wo Anschaffungs-Nebenkosten und Abschreibung für gekaufte vermietete Wohnung eintragen??“ zu „Anschaffungs-Nebenkosten und Abschreibung für Gebäudekosten: GELÖST“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Die folgenden Kosten müssen in "Vermietung Verpachtung -> Werbungskosten -> sonstige Kosten"

    eingetragen werden, es gibt für diese Kosten in TAX keine eigene Maske:

    Kosten für Grundbucheintragung
    Kosten für Notar
    Grunderwerbssteuer

    Da hätte ich aber arge rechtliche Bedenken. Das stimmt in dieser pauschalen Aussage nämlich in keinster Weise. Da wäre dringend noch zwischen sofort abziehbaren Werbungskosten und den zur AfA-Bemessungsgrundlage gehörenden Kauf-/Anschaffungsnebenkosten abzugrenzen. Da solltest Du insoweit einmal noch intensiver nachlesen und auch einmal die Programmhilfe/-suche des Programms mit den entsprechenden Stichworten bemühen.


    Ansonsten hat auch Buhl seine allgemeinen Infos auf der Homepage; z.B.:

    Hauskauf - Quelle: Buhl steuernsparen.de

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Anschaffungs-Nebenkosten und Abschreibung für Gebäudekosten: GELÖST“ zu „Anschaffungs-Nebenkosten und Abschreibung für Gebäudekosten“ geändert.
  • Moin miwe4 ,


    danke für den Beitrag, wie schon geschrieben, die Aussage kommt vom technischen Kundendienst von Buhl zu meiner Anfrage, also

    so ganz falsch sollte diese nicht sein - es sei denn sie hätten da zu wenig Know-How und gaben die Antwort weil sie es nicht besser wissen.

    Zur "Programmhilfe" und weitere website Hilfen: Hatte ich alles schon vor 1-2 Wochen gemacht, leider nichts konkretes. Die einzige Kostenart

    die konkret in Tax als Beispiel angegeben wird sind die Kosten für "Eintragung einer Grundschuld" unter "Geldbeschaffungskosten", was

    in diesem Bezug natürlich logisch ist. Die drei anderen erwähnten Kosten haben in TAX nach meinem Wissen und der Aussage der Technik-Hotline

    keine "eigene" Maske.


    Was meinst Du mit "rechtliche Bedenken" genau? Den Ort der Eintragung?


    Die Angabe und Absetzbarkeit selbst sind ja Usus bei Immobilienkauf für Vermietungszwecke, ist eine reguläre sehr gute

    Möglichkeit um viel Erstattung zu bekommen.

    Ich mach es jetzt mal so, dass ich nochmal bei einem Steuerberater anrufe, der mir schon früher bei dem ein oder anderen Thema gut geholfen hat.

    Er kennt auch TAX als Programm, sagte früher schon, dass er es für ein gutes Programm hält.


    P.S. Kennst Du Dich bei dem anderen Produkt "WISO Steuern" von Buhl aus?

    Gibt es da ggf. eine eigene konkrete "Maske" wo man die drei Kostenarten angeben kann?

    • Offizieller Beitrag

    danke für den Beitrag, wie schon geschrieben, die Aussage kommt vom technischen Kundendienst von Buhl zu meiner Anfrage, also

    so ganz falsch sollte diese nicht sein - es sei denn sie hätten da zu wenig Know-How und gaben die Antwort weil sie es nicht besser wissen.

    Die können die technische Frage auch nur so beantworten wie sie gestellt wurde und dürfen im Übrigen auch keine Steuerberatung machen. Tatsache ist eben, dass es Notarkosten verschiedenster Art gibt, die auch unterschiedlich zu behandeln sind.


    Und selbstverständlich werden alle Kosten im Rahmen eines Anschaffungsvorgangs, zu denen u.a. eben auch Kosten für Grundbucheintragung, Kosten für Notar oder Grunderwerbsteuer gehören, auch an den jeweiligen Stellen Deines Programms abgefragt. Und da haben diese natürlich auch die passenden Eingabepositionen. Teilweise halt mit mehreren Positionen unter einer Eingabe zusammengefasst, aber wunderbar erläutert und zugänglich. Diese findet man entweder über die Programmhilfe/-suche oder indem man sich reichlich Zeit nimmt und in den Eingabemasken Zeile für Zeile vorgeht und auch einmal die sich hinter den kleinen vorstehenden Fragezeichen versteckenden Erläuterungen bzw. auch die rechtsseitig aufgeführten Erläuterungen liest.


    Anschaffungsnebenkosten tax 1 .png Anschaffungsnebenkosten tax 2 .png Anschaffungsnebenkosten tax 3 .png Anschaffungsnebenkosten tax 4 .png Anschaffungsnebenkosten tax 5 .png


    Und das alles kostet eben Zeit. Aber dafür spart man dann letztlich eben auch die Steuerberaterkosten. Und Zeit hat man aktuell ja nun wirklich genug.

  • Gerade im Anschaffungsjahr sollte man die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, wenn schon ...

    .., habe da ehrlich gesagt keine Ahnung wo die rein sollen.


    Weiß aber, dass man die absetzen kann.


    Gibt es da ggf. eine eigene konkrete "Maske" wo man die drei Kostenarten angeben kann?

    Die gibt es nicht. Das Programm setzt voraus, dass man - s. miwe4 - zwischen Anschaffungs- und Werbungskosten unterscheiden kann.


    Die Technik-Hotline kümmert sich übrigens um die technische Seite, nicht um die steuerliche.

  • Schade, dass mein Beitrag Nr. 2 oben für Veränderung gesperrt wurde, da würde ich

    gerne die inkorrekte Info der Hotline rausnehmen.


    Ich hab inzwischen nochmal mit einem mir bekannten Steuerberater gesprochen, dies sind seine Rückmeldungen:

    Der springende Punkt, wieso die Masken, die im Beitrag Nr. 5 als Screens drin sind, bei mir

    nicht angezeigt werden, ist schlichtweg der Zeitpunkt der sog. "Bezugsfertigkeit", also eben wann das Gebäude fertig gebaut wurde.

    Ist dieser nicht im Jahr der Steuererklärung (2020) sondern im Jahr danach (2021) kann auch kein Gebäude abgeschrieben werden.

    Was letztlich logisch ist, weil ein Gebäude kann nur "abnutzen" wenn es zum ersten Mal fertig gebaut wurde.

    Diese drei Kosten sind im von Bundesfinanzministerium herausgegebenen Tool zur Trennung von Grund- und Gebäudekosten

    als Nebenkosten auf den Kaufpreis hinzu zu addieren:

    Kosten für Grundbucheintragung
    Kosten für Notar
    Grunderwerbssteuer

    Das heißt im Endeffekt also: Die 3 Kostenarten können nicht einmalig in voller Höhe angesetzt werden, sondern sind

    in den vom Tool ausgegebenen Gebäudekosten drin und werden wie der Kaufpreis selbst über Jahrzehnte abgeschrieben.

    Konkret bei unserem Kauf heißt das ferner: Die Abschreibung kann erst überhaupt angesetzt werden in unserer

    Steuererklärung für 2021, nachdem das Gebäude bezugsfertig gebaut wurde.

    Das Programm TAX zeigt die Maske auch nur an, wenn die Bezugsfertigkeit im Jahr der Steuererklärung ist.

    Ist das nicht der Fall, fehlt die Maske komplett - leider auch ohne einen Hinweis, weshalb dies wohl bei dem ein oder

    anderen ein Fragezeichen ergibt oder wie bei mir der Eindruck entstand "da fehlt was" oder da ist ein technischer "Bug".

    • Offizieller Beitrag

    Schade, dass mein Beitrag Nr. 2 oben für Veränderung gesperrt wurde, da würde ich

    gerne die inkorrekte Info der Hotline rausnehmen.

    Genau deshalb sperrt man so etwas im Einzelfall. Solche nachträglichen Änderungen verfälschen ansonsten im Zweifel den gesamten Diskussionsverlauf und niemand weiß mehr, was wo wann geschrieben und was aktuell ist.


    Das Programm TAX zeigt die Maske auch nur an, wenn die Bezugsfertigkeit im Jahr der Steuererklärung ist.

    Ist das nicht der Fall, fehlt die Maske komplett - leider auch ohne einen Hinweis, weshalb dies wohl bei dem ein oder

    anderen ein Fragezeichen ergibt oder wie bei mir der Eindruck entstand "da fehlt was" oder da ist ein technischer "Bug".

    Das ist kein Bug, sondern eher der Ungeduld des Anwenders geschuldet. Das ist einfach so, weil die weiteren Eingabemöglichkeiten sich immer nach den vorherigen Angaben richten. Das Programm reagiert insoweit entsprechend. Deshalb raten wir auch immer, schlicht und einfach Zeile für Zeile vorzugehen. Vor allem kann man dann auch alle Infos des Programms (vorstehende Fragezeichen bzw. rechtsseitig) lesen und nutzen. Und mal ganz ehrlich. Wenn man sich neu in ein Programm einarbeitet, dann spielt man doch erst einmal mit der Software und probiert ein bisschen herum. Mich hätte als Laie schon mal interessiert, was passiert, wenn ich die Daten befülle.

  • hmm, ich weiß nicht wieso Du einen Beitrag abermals gegen mich drehst, mich als "Neueinsteiger" bezeichnest und mir "Ungeduld" vorwirfst.

    Das wird daher der letzte Beitrag von mir in meinem eigenen Thread, ich hab es jetzt ehrlich gesagt satt.

    Schreibe als Antwort was Du möchtest, ich habe den Punkt für mich geklärt den ich klären wollte.

    Ich habe nur geschrieben was meine Wahrnehmung wahr, sonst nichts.


    Eine Überraschung habe ich noch: ich verwende TAX seit 10 Jahren, also ja, auch hier "stimmt"

    Deine Behauptung also absolut, dass das Programm für mich "neu" ist.

    Ich bin ein absoluter Einsteiger. Soviel dazu.


    TAX ist ein hervorragendes Programm, welches mir schon viele Jahre eine vergleichsweise leichte Steuererklärung ermöglicht

    und auch schöne Erstattungen errechnet hat, die auch real im Bescheid bestätigt wurden.

    Nur weil ich einmal in 10 Jahren einen kritischen Punkt für mich entdeckt habe, ist das Programm natürlich deswegen nicht

    "schlecht" oder wird "schlecht". Es ist immer noch super, weil ich in jeder anderen Maske auch dieses Jahr keine Probleme hatte.


    Noch einen Punkt zu einem Forum, ein Forum wie dieses scheint auch beim Lesen anderer Threads dazu da zu sein, dass

    man Probleme klärt, Fragen beantworten kann, die im Programm auftauchen.

    Daher heißt das sub-Forum auch "Fragen zu TAX".

    Es ist die Ausgangssituation von einem Forum, ein Forum ist nicht dazu da, Leute ab zu kanzeln,

    die solche Fragen stellen und irgendwo ein Problem haben.

    Das ist jedenfalls die Funktion von anderen Foren, die mir im Internet näher bekannt sind.

    Wenn ich eine Frage oder Bug in irgendeinem Game habe - was auch Software ist - stellt man die, dass heißt aber nicht, dass man gleich

    das ganze Game verteufeln und vom Rechner schmeißen muss. Es ist nur ein Problem, welches Klärung benötigt, und

    dann ist alles wieder in Butter und man kann weitermachen. Cheers mate, I'm out here.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, ich drehe nichts gegen Dich. Aber mir drängte sich halt dieser Eindruck auf, weil man eben viele Dinge durch dieses zeilenmäßige Vorgehen abgleichen und abprüfen kann. Auch ich gehe bei mir neuen Masken übrigens so vor und teste so aus, was dann jeweils bei entsprechenden Einträgen passiert. Und das kommt öfter vor als Du denkst, wenn man sich der Probleme anderer annimmt und nachvollziehen möchte, an welcher Stelle es hakt. Und wenn ich Dir hier fälschlicher Weise mit dem Anfänger auf die Füße getreten bin, dann möchte ich mich dafür entschuldigen, denn das war nicht meine Absicht.


    Noch einen Punkt zu einem Forum, ein Forum wie dieses scheint auch beim Lesen anderer Threads dazu da zu sein, dass

    man Probleme klärt, Fragen beantworten kann, die im Programm auftauchen.

    Daher heißt das sub-Forum auch "Fragen zu TAX".

    Und genau das machen wir hier mit verschiedenen Hilfestellern Tag für Tag in unserer Freizeit und nehmen uns dazu auch viel Zeit. Aber dazu müssen wir ggf. auch diverse Rückfragen stellen, die dann im Einzelfall auch einmal nervig erscheinen können. Ohne diese Rückfragen und ggf. auch bereinigte Screens geht es eben nicht. Und auch wir machen uns ja die Arbeit mit bereinigten Screens, deren Erstellung auch Zeit und Mühe kostet.


    Es ist die Ausgangssituation von einem Forum, ein Forum ist nicht dazu da, Leute ab zu kanzeln, die solche Fragen stellen und irgendwo ein Problem haben.

    Den Schuh ziehe ich mir jetzt allerdings nicht an. Ich habe doch wirklich versucht, Dein Problem zu lösen und Hilfestellung zu leisten. Dieses auch unter Zuhilfenahme entsprechend für Dich erstellter Screens.