Hallo zusammen,
in der Anlage R-AV/bAV ist in der Zeile 4, in die Leistungen aus einer Pensionskasse o.ä. einzutragen sind, am rechten Rand das "e“ für eDaten abgedruckt.
Ich möchte herausbekommen, ob die "Versorgungsanstalt der Bundes und der Länder (VBL)“ zu den meldungspflichtigen Stellen gehört, die eDaten elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln. Auf der Webseite der VBL habe ich leider keine Antwort gefunden.
Weiß jemand, ob die VBL eDaten an die Finanzbehörden übermittelt?