Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

  • Hi Zusammen,


    wenn ich die Homeoffice-Pauschale nutze, kommt es zu einem Fehler:


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    Nun ist es so: Ich übe eine Nebentätigkeit aus, bei welcher ich das Arbeitszimmer (ganzjährig) nutze. Für meinen Hauptberuf gebe ich nun aber die Pauschale (120 Tage) an. Wie bekomm ich denn das Arbeitszimmer für die Nebentätigkeit und die Homeoffice-Pauschale für meine Haupttätigkeit zusammen?


    LG

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Der Hinweis sagt es doch aus. Die Home-Office-Pauschale und der Ansatz eines Arbeitszimmers schließen sich gegenseitig aus. Die Home-Office-Pauschale ist ja gerade für diejenigen, die aus diversen Gründen eben kein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können.

  • Dann ist es ja zum Nachteil für alle Selbstständigen die durch Corona einen Ausfall in Ihrer Nebentätigkeit hatten. Dann kann ich immer die Pauschale angeben und hab sogar noch mehr davon.

    • Offizieller Beitrag

    Dann ist es ja zum Nachteil für alle Selbstständigen die durch Corona einen Ausfall in Ihrer Nebentätigkeit hatten.

    Nein, die Pauschale ist für diejenigen, die aufgrund der Einschränkungen ausschließlich zuhause arbeiten können und kein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können.

  • tom-samit :

    Den Ausfall in der Nebentätigkeit deklarierst Du doch in Deinen entsprechend geringeren Gewinneinkünften. Darauf bezahlst Du dann entsprechend weniger Steuern.

    In Deinem Arbeitszimmer kannst Du Dich außerdem nur einmal zur gleichen Zeit aufhalten, nicht zweimal. Wenn Du es für beide Einkunftsarten nutzt, musst Du den Nutzungsanteil entsprechend prozentual ansetzen. Dann kannst Du für die restlichen Tage die Home-Office-Pauschale ansetzen.

    Oder willst Du Dir Dein Arbeitszimmer zweimal finanzieren lassen?


    mfg web-gb

  • Hallo,


    ich möchte mich hier kurz einhängen und nochmal nachfrage, da ich die gleiche Fehlermeldung, aber eine andere Problematik habe:


    Ich nutze für mein berufsbegleitendes Studium ein Zimmer, welches auch die letzten Jahre akzeptiert wurde. Hier ist keine Nutzung für die Arbeit angegebenen, weil ich ja in der Firma arbeiten kann. Es wird auch in den Werbungskosten (natürlich) kein Betrag dafür ausgewiesen.


    Nun gibt es die Homeoffice-Pauschale und das Programm meckert. Aber wieso? Als Arbeitszimmer kann ich den Raum nicht nutzen, da das Finanzamt es mir mit Sicherheit nicht anerkennt.


    Danke für eine Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ich nutze für mein berufsbegleitendes Studium ein Zimmer, welches auch die letzten Jahre akzeptiert wurde.

    Als Arbeitszimmer kann ich den Raum nicht nutzen, da das Finanzamt es mir mit Sicherheit nicht anerkennt.

    Ja was denn jetzt? Also ein Arbeitszimmer für Zwecke der Fortbildung. Zu welchen beruflichen Zwecken das AZ genutzt wird spielt doch in diesem Zusammenhang keine Rolle.


    Nun gibt es die Homeoffice-Pauschale und das Programm meckert.

    Und wegen des zu Ausbildungszwecken anerkannten Arbeitszimmers gibt es eben keine Home-Office-Pauschale.

  • Das war die Frage - ein Arbeitszimmer für die Weiterbildung (was dann nicht zu den Werbekosten, sondern Sonderausgaben bei mir zählt) wird ja akzeptiert, weil mein Arbeitgeber damit nix zu tun hat.


    Oder kann ich nun wegen der Pandemie auf einmal auch eine berufliche Nutzung angeben? Wäre für mich unsinnig, weil (bis auf wenige Wochen) Homeoffice nicht angeordnet wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Oder kann ich nun wegen der Pandemie auf einmal auch eine berufliche Nutzung angeben?

    Wenn Du es wegen Home-Office doch beruflich nutzt. Dann musst Du es sogar entsprechend angeben, weil es ja eben auch eine andere Nutzung ist.


    Wäre für mich unsinnig, weil (bis auf wenige Wochen) Homeoffice nicht angeordnet wurde.

    Was Dir unsinnig vorkommt spielt doch keine Rolle. Du kannst es doch schwarz auf weiß nachlesen. Arbeitszimmer geht neben Home-Office-Pauschale nicht. Diese ist ja gerade für diejenigen geschaffen worden, die eben kein Arbeitszimmer zur Verfügung haben. Und der Umfang der Abziehbarkeit des Arbeitszimmers richtet sich dann nach der tatsächlichen Nutzung und den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften. Und Du kannst auch niemandem erzählen, dass Du an Tagen des Home-Office dann nicht im Arbeitszimmer tätig bist. Das würde Dir niemand so abnehmen. Also einfach Zeile für Zeile zu Art und Umfang der Nutzung zutreffend angeben, damit das Programm für das Arbeitszimmer die richtigen Beträge errechnen kann.

  • Und da die gesetzlichen Regelungen für ein häusliche Arbeitszimmer hoch sind, kann ich das Arbeitszimmer dafür ja gar nicht geltend machen.


    Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz...


    Solange der Arbeitgeber doch im Unternehmen mir einen Arbeitsplatz bietet, darf ich das häusliche Arbeitszimmer nicht angeben. Sehe ich das falsch?


    Sorry, dass ich so doof nachfrage - ich würde es ja gerne angeben und die Homeofficepauschale dann natürlich nicht. Aber ich hatte es so interpretiert, dass ich das eben nicht kann...

  • Ah, ich kannte das so nicht - ich kann da ja montagsgenau Nutzung angeben.


    Hab das Studium aber nun rausgeschmissen beim Arbeitszimmer, weil er es anmeckert, weil es nicht unter Sonderausgaben steht, sondern Werbungskosten (ist ein berufliches Studium - also für meinen Beruf, aber privat gestartet). Ich muss nochmal nachschauen, denn ich meine, die haben das trotzdem unter Sonderausgaben gepackt, obwohl unter Werbungskosten angegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Hab das Studium aber nun rausgeschmissen beim Arbeitszimmer, ... .

    Und warum? Man kann doch explizit Ausbildung (Sonderausgaben) angeben.


    ... weil es nicht unter Sonderausgaben steht, sondern Werbungskosten (ist ein berufliches Studium - also für meinen Beruf, aber privat gestartet).

    Dann hast Du irgendwo falsch geklickt.


    Ich muss nochmal nachschauen, denn ich meine, die haben das trotzdem unter Sonderausgaben gepackt, obwohl unter Werbungskosten angegeben.

    Kann und muss ja sein bei Erstausbildung (Erststudium ohne vorherige anderweitige Ausbildung) gemäß neuester Rechtsprechung.


    Und da die gesetzlichen Regelungen für ein häusliche Arbeitszimmer hoch sind, kann ich das Arbeitszimmer dafür ja gar nicht geltend machen.

    Es wurde doch offensichtlich für die Ausbildungszwecke anerkannt und berücksichtigt, ggf. eben im Rahmen der Sonderausgaben.


    Solange der Arbeitgeber doch im Unternehmen mir einen Arbeitsplatz bietet, darf ich das häusliche Arbeitszimmer nicht angeben. Sehe ich das falsch?

    ich würde es ja gerne angeben und die Homeofficepauschale dann natürlich nicht. Aber ich hatte es so interpretiert, dass ich das eben nicht kann...

    Lies Dir doch einfach einmal die Programmhilfe/-informationen zu dem Thema durch und ggf. auch die bereits mehrfach im Forum verlinkten allgemeinen Informationen auf den Buhlseiten.

    Also einfach Zeile für Zeile zu Art und Umfang der Nutzung zutreffend angeben, damit das Programm für das Arbeitszimmer die richtigen Beträge errechnen kann.

  • Danke für Deine Geduld.


    Habe nun nachgeschaut: Es ist nach meiner Berufsausbildung ein berufsbezogenes Studium - und gehört damit ja zu den Webungskosten.


    Und so wurde es die letzten drei Jahre auch vom Finanzamt gesehen (oder übersehen). Webungskosten, keine Sonderausgaben.


    Beim Arbeitszimmer meckert das Programm, dass ich eben keine Ausbildung bei den Sonderausgaben eingestellt habe. Das hat tax früher aber nie gemacht...


    Und nun?