Steuerklasse 6 nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

  • Hallo zusammen,


    September 2019 habe ich meinen Arbeitgeber verlassen und war den Rest des Jahres nicht berufstätig. Im Oktober und November habe ich noch Nachzahlungen (Überstundenauszahlung, Resturlaubsauszahlung und Bonus) erhalten. Diese wurden vom Arbeitgeber unter Steuerklasse 6 gemeldet. Während meiner Arbeitszeit war ich aber unter Steuerklasse 1 gemeldet. Durch die falsche Steuerklasse zu viel gezahlte Steuern kann ich mir angeblich zurückerstatten lassen. Aber wie genau geht das? Was muss ich dazu dem Finanzamt mitteilen?


    Liebe Grüße,

    MadMax42

    • Offizieller Beitrag

    Durch die falsche Steuerklasse ... .

    Das war die richtige Steuerklasse, da Du bei dem AG nicht mehr beschäftigt warst.


    Was muss ich dazu dem Finanzamt mitteilen?

    Du musst alle/beide Lohnsteuerbescheinigung 1:1 jeweils in eine eigene Eingabemaske eingeben. Dann wird sich zeigen, ob Du eine Erstattung bekommst oder ggf. auch etwas nachzahlen musst. Das kann nämlich auch passieren, weshalb dieser Sachverhalt eine Pflichtveranlagung begründet.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Steuerklasse 6 nach Austritt“ zu „Steuerklasse 6 nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses“ geändert.