Ich nutze mein häusliches Arbeitszimmer vorwiegend beruflich. Die Eigentumswohnung ist abbezahlt.
Welche Aufwendungen kann ich geltend machen, wenn ich im Jahr 2020 keine Schulden mehr tilgen musste?
Kann man anstatt der Schuldzinsen eine verkehrsübliche Miete für das Arbeitszimmer ansetzen? Und wie würde das berechnet werden?