Auswahl der Veranlagungsart für Witwe (tax 2021)

  • Servus Zusammen,

    ich versuche gerade für meine Schwiegermutter die EkSt-Erklärung für 2020 zu machen und verstehe die Wahl und das Ergebnis bei der Veranlagungsart nicht.
    Sie ist Rentnerin und seit 2020 verwitwet.

    In der Maske "Abschliessende Wahl der Veranlagung" habe ich unter "Ergebnis der automatischen Berechnung" die "günstigste Veranlagung" angetickt und es kommt "Einzelveranlagung von Ehepartnern". (Auch schon merkwürdig da ich "Verwitwet nach Ehe" angegeben habe.


    Nachdem der Ehemann im Jahr 2020 verstorben ist bleibt jedoch für 2020 und 2021 der doppelte Grundfreibetrag, sprich "Zusammenveranlagung" erhalten, Thema "Gnadensplitting"

    Warum kann ich das nirgends auswählen?



    Merkürdigerweise steht dann weiter im Text auf der ersten Seite der "Erläuterungen und Hinweise" (S.5) unter "Wahl der Veranlagungsart":


    "Sie haben sich für die Einzelveranlagung von Ehepartnern ohne Antrag auf hälftige Verteilung entschieden. (Konnte ja nicht anders)


    Dieses ist nicht die günstigste Wahl für Sie. (Stimmt wohl)

    Bei der Zusammenveranlagung ergibt sich eine Nachzahlung von insgesamt: 0,00 €

    Bei der Einzelveranlagung von Ehepartnern mit Antrag auf hälftige Verteilung ergibt sich 1.234,00

    eine Nachzahlung von insgesamt:

    Bei der Einzelveranlagung von Ehepartnern ohne Antrag auf hälftige Verteilung ergibt sich 2.468,00

    eine Nachzahlung von insgesamt:


    Wie kann ich jetzt die Berechnung auf Zusammenveranlagung durchführen?


    Danke für die Tips im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    achdem der Ehemann im Jahr 2020 verstorben ist bleibt jedoch für 2020 und 2021 der doppelte Grundfreibetrag, sprich "Zusammenveranlagung" erhalten, Thema "Gnadensplitting"

    Warum kann ich das nirgends auswählen?

    Für 2020 sind ja ganz normal noch die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung gegeben. Also gibt man als Familienstand verheiratet an und dazu beim Ehemann das Todesdatum.


    2021 kann mit dem Programm noch gar nicht berechnet werden. Mit der nächsten Programmversion gibt man dann nur die verbliebene Person als Steuerpflichtige an und durch Angabe des Familienstandes verwitwet in 2020 wird dann das sogenannte Gnadensplittung angewendet (Splittingtabelle). Es ist aber keine Ehegattenveranlagung.

  • miwe4:


    Alles klar, so war das gemeint, dann habe ich das jetzt auch kapiert.


    Ich habe jetzt die Berechnung neu aufgesetzt, den Schwiegervater namentlich, aber als verstorben eingetragen und damit geht dann geht auch die Zusammenveranlagung.


    Und das Beste: Es kommt keine Nachzahlung mehr raus!


    Vielen Dank nochmal für die schnelle Hilfe und schönen Abend noch!!!