PV-Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch vor 31.3.2012

  • Hallo zuasmmen,


    mir ist aufgefallen dass in der zur EÜR anhängigen Umsatzsteuererklärung Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch mitgerechnet wird.

    Diese Info habe ich aus dem Netz:

    • Inbetriebnahme der Anlage bis 31.3.2012: Wer seine Photovoltaikanlage bis zum 31.3.2012 in Betrieb genommen hat, bekommt vom Stromanbieter auch den selbst verbrauchten Strom vergütet. Der Eigenverbrauch stellt eine Rücklieferung dar, über die Ihnen der Strombetreiber eine Rechnung stellt. Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch wird hier umsatzsteuerlich nicht mehr fällig.

    Darunter fällt meine Anlage, somit dürfte TAX 2021 auch keine Umsatzsteuer (zur vom Netzbetreiber erhaltenen Vergütung) hinzurechnen.

    Das passiert aber, wenn ich im Programm unter "Rückzahlungen für selbstverbrauchten Strom" die Angaben aus der Jahresrechnung eintrage.

    Erst wenn ich den Steuersatz für die Rückzahlungen in der Tabelle auf null stelle, wird (nur) die vom Netzbetreiber gezahlte Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen.


    Somit kann ich mir behelfen, aber ist das nicht ein grundsätzlicher Rechenfehler im Programm?

    Bei Anlagen vor dem angegebenen Termin müsste das Programm doch die ausgewiesene Umsatzsteuer der Rücklieferung bei der USt.-Erklärung trotz Eingabe ignorieren?


    Grüße

    Helmstein


  • Sorry, ich sehe zwar was du mir hier nahelegen willst, dennoch würden mir eine paar erklärende Worte weiterhelfen.

    Natürlich lese ich den Hilfetext passend zum Thema, soweit war ich schon vor der Fragestellung hier im Forum.

    Aber vielleicht stehe ich auf dem Schlauch - und genau dafür ist doch eine Frage zur Klärung angebracht, oder?

    Nach deinen Bildern hätte ich mir die Frage auch sparen können.


    ES GEHT EINFACH NUR DARUM, OB ICH MIT MEINER ANLAGE ZUM GENANNTEN INBETRIEBNAHMEJAHR FÜR DEN SELBSTVERBRAUCHTEN STROM UMSATZSTEUER ANGEBEN MUSS (nicht zahlen muss, denn das habe ich bereits an den Netzbetreiber getan).


    Wäre mir dann auch wurscht ob das Programm richtig einträgt oder nicht, einen Workaround habe ich ja für mich bereits genannt.

    • Offizieller Beitrag

    ich frage beim Suppoirt an,

    Und warum? Die Screens zeigen doch die Lösung. Was soll man als Hilfesteller mehr machen, als das in einer Testdatei anzulegen und mittels Screenshots zu erläutern/begründen? ?(


    dort wird man wenigstens nicht verwanrt oder gesperrt.

    Die Verwarnung ist für Dein "Schreien" (durchgängige Großschreibung) und die würdest Du dafür wohl in jedem anderen moderierten Forum auch kassieren. Insoweit z.B. einfach mal Punkt 6 der Nutzungsbestimmungen des Forums lesen. Und gesperrt wird hier im Forum so schnell kein Fragesteller.