Frage zu den Vorsorgeaufwendungen

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir im Zweifel, wie ich mit den Eintragungen bei den Vorsorgeaufwendungen umgehen muss.


    Ich habe Vorsorgeaufwendungen, die teils von den mitteilungspflichtigen Stellen ans Finanzanzamt übermittelt werden (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) und Aufwendungen, die nicht elektronisch übermittelt werden (Kfz-Haftpflichtversicherung, private Haftpflichtversicherung). Ich muss also auf jeden Fall solche Vorsorgeaufwendungen geltend machen, die nicht elektronisch übermittelt werden.


    Und nun meine Frage: Kann ich auf die Angaben verzichten, die elektronisch übermittelt werden (eDaten) oder muss ich diese Daten trotzdem eintragen, weil ich nicht elektronisch übermittelte Aufwendungen geltend mache?

    • Offizieller Beitrag

    Und nun meine Frage: Kann ich auf die Angaben verzichten, die elektronisch übermittelt werden (eDaten) oder muss ich diese Daten trotzdem eintragen, weil ich nicht elektronisch übermittelte Aufwendungen geltend mache?

    Wo ist das Problem, diese paar Zahlen zu übernehmen? Das FA prüft auch zu Gunsten, aber wenn denen etwas durchrutscht, dann ist das Dein Problem mangels vollständiger Angaben. Wenn Dir das zuviel Arbeit ist, dann solltest Du Dich für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) registrieren.

  • Lankwitzer :

    Du musst Deine Steuererklärung vollständig abgeben, also mit den Versicherungsdaten. Nur so kann das Programm auch ein realitätsnahes Ergebnis berechnen.

    Ich empfehle ebenfalls (wie Miwe4), sich für den elektronischen Abruf zu registrieren, das spart viel Tipperei.

    Du solltest Dir aber auch diese übermittelten Daten zumindest ansehen und auf Vollständigkeit überprüfen.

    Standardmäßig werden nämlich z.B. bei privaten KV nur die Daten für die Basisleistungen elektronisch übermittelt.

    Die Wahlleistungen musst Du dann selbst eintragen.

    Kfz.-Haftpflicht ist i.d.R. nicht ansetzbar, wenn Du die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeitsstelle nutzt.


    mfg web-gb

  • Kfz.-Haftpflicht ist i.d.R. nicht ansetzbar, wenn Du die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeitsstelle nutzt.

    Seit wann denn das?

    Bei der Haftpflicht hat man als Arbeitnehmer eher das Problem, dass man die 1.900 € p. P. für Vorsorgeaufwendungen sehr schnell erreicht und das Ansetzen der Haftpflicht dann keine Auswirkungen mehr hat.

  • Korrektur: Kfz.-Haftpflicht ist ansetzbar, wenn man auch Fahrzeughalter ist.

    Oft wirkt es sich aber wegen der Ausschöpfung des Höchstbetrages für die übrigen Versicherungen nicht aus.

    Sorry für die Falschinformation und danke für den Hinweis.


    mfg web-gb