EÜR-Datenübernahme Tax 2021

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu im Forum und erhoffe mir einen netten und erfolgreichen Austausch.


    Nun meine Frage: Ich habe die EÜR-Buchungsdaten aus der Version 2020 übernommen. Alles prima. Aber leider werden diese Daten nicht automatisch in EkSt-Erklärung übernommen. Muss ich die Daten dort nochmals alle eingeben. Wenn ja, erübrigt sich dann die Elster-Übermittlung der separaten EÜR? Vielen Dank vorab.:thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Nun meine Frage: Ich habe die EÜR-Buchungsdaten aus der Version 2020 übernommen.

    Was hast Du wie und mit welchem Modul übernommen? Du musst doch die mit der 2020er Programmversion erstellte laufende EÜR 2020 mit der 2021er Programmversion einfach nur öffnen und kannst sie dann weiterbearbeiten (aber nur noch mit der 2021er Version). Wenn Du eine Datenübernahme innerhalb der Module Gewinnermittlung gemacht hast, da Du ja vom Buchen sprichst, dann wirst Du jetzt eine Datenübernahme in eine laufende EÜR 2021 gemacht haben.


    Versenden kannst Du die 2020er EÜR grundsätzlich aus beiden Programmversionen. im ESt-Modul musst Du dann einfach nur noch das Ergebnis der EÜR eingeben (EÜR anderweitig bereits erstellt).

  • Nun meine Frage: Ich habe die EÜR-Buchungsdaten aus der Version 2020 übernommen. Alles prima. Aber leider werden diese Daten nicht automatisch in EkSt-Erklärung übernommen. Muss ich die Daten dort nochmals alle eingeben. Wenn ja, erübrigt sich dann die Elster-Übermittlung der separaten EÜR?

    Du kannst in der Einkommensteuererklärung die Daten aus der Gewinnermittlung übernehmen mit dem Menüpunkt "Importieren" -> "Gewinnermittlung". Du wirst dann noch gefragt, um welche Art des Gewerbe es sich handelt, also im Endeffekt, ob es in die Anlage G, S oder sonstwohin eingetragen werden soll.


    Wie schon gesagt, musst du die EÜR aber aus dem Modul "Gewinnermittlung" übermitteln. Es ist ja keine Anlage an die Est.-Erklärung, sondern ein eigenständiges Formular.