Masterstudium neben Beruf - Arbeitszimmer als Werbungskosten abrechnen

  • Hallo zusammen,


    ich haben einen normalen 40-Stunden Job und mache daneben ein Masterstudium.

    Zu dem Zwecke habe ich mir in meiner Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet, welches mehr oder weniger ausschließlich für das Studium genutzt wird.


    Da es sich um ein Zweitstudium handelt, kann man die Kosten meines Wissens als Werbungskosten absetzen.

    Mir ist allerdings nicht klar, wie sich das in Tax einpflegen lässt.


    Unter

    Arbeitnehmer => Werbungskosten => Arbeitszimmer => Nutzung des Arbeitszimmers

    kann ich angeben, ob und zu welchen Anteilen das Arbeitszimmer beruflich oder zur Ausbildung genutzt wurde.


    Würde ich hier auswählen, dass es für die Ausbildung ist, dann wird es automatisch als Sonderausgaben angerechnet, was ich ja nicht möchte.

    Anzugeben, dass es beruflich genutzt wurde wäre ja auch nicht richtig?


    Weiß jemand, wie man hier korrekterweise vorgehen sollte?


    Danke und viele Grüße

  • Ich habe nochmal eine ergänzende Frage zu dem Thema.
    Wie gestaltet sich die Thematik eig. mit Corona+Homeoffice?


    Also ein Arbeitszimmer welches 100% für den Beruf (Homeoffice) genutzt wird, lässt sich absetzen.

    Ein Arbeitszimmer, welches 100% für eine Fortbildung (Masterstudium) genutzt wird, lässt sich auch absetzen.


    Lässt sich entsprechend auch ein Arbeitszimmer absetzen, welches sowohl für Homeoffice, als auch das Studium genutzt wird?

    Oder gilt dann nicht mehr die Tatsache, dass es den "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" darstellt, da es praktisch gemischt genutzt wird?


    VG