Arbeitsmittel (Computer) absetzen

  • Hallo zusammen,


    entschuldigt, wenn ich dieses Thema hier falsch platziere oder irgendeinen anderen Fehler mache, ich habe noch keine Erfahrung mit diesem Forum.

    Es geht darum, dass meine Frau und ich hauptsächlich von zuhause aus im HomeOffice arbeiten (seit Corona und wahrscheinlich ab jetzt auch darüberhinaus). Unser Arbeitgeber stellt uns jeweils einen Arbeitslaptop für die normale Büroarbeit. Ich selber bin im IT-Bereich des Unternehmens tätig und plane aufgrund der neuen Technologien, die mich als IP-Netzwerker immer mehr vor Herausfoderungen stellen, mir einen leistungsstarken Desktop zusammenzubauen. Wir haben einen privat gekauften Laptop, der rein für den privaten Gebrauch ist und der neue Computer soll hauptsächlich beruflich genutzt werden (geschätzt >80%). Ich will den neuen Computer dazu verwenden mir ein eigenes Homelab zu erstellen und natürlich mich für die Arbeit damit weiterzubilden.


    Ist es möglich den PC steuerlich als Arbeitsmittel geltend zu machen, obwohl mein Arbeitsgeber das nicht unbedingt von mir verlangt und mir einen Bürolaptop zur Verfügung stellt und wir außerdem einen privaten Laptop besitzen? In welcher Art und Weise kann ich die Nutzung des Computers dem Finanzamt nachweisen bzw. was wird dafür als Nachweis verlangt? Ist diese Anschaffung bei Arbeitsmitteln oder Fortbildung aufzulisten? Da ich die Einzelkomponenten selber aussuchen und zusammenbauen möchte: Trage ich das als Einzelpositionen ein oder als Gesamtpaket?


    Danke euch vorab und bleibt gesund,

    FE85

  • Hallo,
    sicher können Sie den PC absetzen, wenn Sie entsprechende Nachweise und stichhaltige Begründungen bringen.
    Z.B. höhere Leistung, zügigere Erledigung Ihrer beruflichen Anforderungen, Erweiterung des beruflichen Horizontes.
    Eine Arbeitgeberbescheinigung wäre sicher eine sinnvolle Ergänzung. Ein Arbeitgeber, der Eigeninitiative zu schätzen weiß, wird diese Bescheinigung, (sofern Sie den Tatsachen entspricht) sicher nicht verweigern.

    Der PC sollte aber ziemlich genau auf Ihre beruflichen Belange abgestimmt sein. Z.B Hightech-3D Schiessmichtod Grafik nur dann, wenn Sie Grafiken bearbeiten. High End Gaming Tastatur wohl eher nicht, aiusser Sie entwickeln Spiele. Usw.
    Was für eine Professionelle Nutzung sprechen würde ist auch das entsprechende Betriebssystem. Eine Serverbetriebssystemversion wird niemand im Finanzamt der Privatspähre zuordnen wollen. Eine WIndows 10 Home schon eher.



    Grüße

    Harald

  • Das ist m.E. erst einmal das entscheidende Kriterium.

    Danke dir erstmal für deine Antwort. Das ist auch für mich einer der Gründe warum ich so unsicher bin. Der gestellte Laptop ist zwar in keinster Weise für ein Homelab geeignet wird mir aber halt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die Leistung reicht für normale Büroarbeit, aber halt mehr nicht. Ich glaube wirklich, ich muss mal bei meinem Arbeitgeben nachfragen, ob ich eine Bescheinigung bekommen kann.

    LG

    FE85

  • Danke dir auch für deine Antwort. Der Plan ist auf dem PC zwei Betriebssysteme laufen zu lassen. Einmal Linux für das Lab und einmal Windows für Simulationssoftware, die halt nur auf Windows läuft. Außerdem wollte ich den PC auch mit einer guten Grafikkarte ausstatten, um damit auch einem privaten Hobby nachgehen zu können. Das hält sich aber in Grenzen, weshalb ich ja erwähnte, dass ich mit einer beruflichen Nutzung von ca. 80% ausgehe. Mal davon abgesehen, dass ich nicht weiß, ob ich diesen Rechner steuerlich teilweise absetzen kann wegen des gestellten Arbeitslaptops, finde ich es schwierig Nachweise bereitstellen zu können. Ich bin echt ratlos, weil ich es schade finden würde, wenn ich für meinen Beruf so hohe Ausgaben auf mich nehme würde und daraus keine steuerliche Erleichterung erfahren könnte.

    LG

    FE85

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem wollte ich den PC auch mit einer guten Grafikkarte ausstatten, um damit auch einem privaten Hobby nachgehen zu können. Das hält sich aber in Grenzen, weshalb ich ja erwähnte, dass ich mit einer beruflichen Nutzung von ca. 80% ausgehe. Mal davon abgesehen, dass ich nicht weiß, ob ich diesen Rechner steuerlich teilweise absetzen kann wegen des gestellten Arbeitslaptops, finde ich es schwierig Nachweise bereitstellen zu können.

    Bei dieser Fallgestaltung würde ich persönlich es steuerlich mal außen vor lassen. Es gibt nun einmal Dinge, die können evtl. auch mal beruflich von Nutzen sein, stillen aber im Wesentlichen unseren privaten "Spieltrieb". Ich bastele hier auch ständig an meinem System und habe davon noch nicht einen Cent in die Steuererklärung eingebracht.

  • Bei dieser Fallgestaltung würde ich persönlich es steuerlich mal außen vor lassen. Es gibt nun einmal Dinge, die können evtl. auch mal beruflich von Nutzen sein, stillen aber im Wesentlichen unseren privaten "Spieltrieb". Ich bastele hier auch ständig an meinem System und habe davon noch nicht einen Cent in die Steuererklärung eingebracht.


    Ich verstehe dich gut. Ich habe auch mir über die Jahre viele kleinere und größere Dinge angeschafft, die ich bestimmt mindestens 50% beruflich nutze. Habe aber keinen Cent in der Steuererklärung angegeben. Seit Jahren aber sehe ich wie Freunde genau das machen. Diesmal sieht es bei mir halt auch etwas anders aus, weil der Hauptnutzen beruflich ist und es eine höhere Summe sein wird - ich denke wir reden hier über ca. 2500€, was natürlich schön wäre in der Steuererklärung teilweise geltend machen zu können. Naja, ich bin wirklich ratlos und zwiegespalten...