Falsche Steuerklasse programmseitig verwendet?

  • Wir haben unsere Lohnsteuerbescheinigungen abgerufen und erst einmal geschaut, was die Eingabehilfe als Wert rausspuckt. Saftige Nachzahlung, obwohl wir keine Lohnersatzleistungen, Kurzarbeit, Arbeitgeberwechsel o.ä. hatten. Wir haben dann unsere Lohnsteuerbescheinigungen isoliert eingelesen. Die hohe Nachzahlung kommt vom Steuernehmer mit Klasse 3. Offensichtlich wurde hier aus der Steuertabelle ein falscher Steuerbetrag gezogen. Die vom Arbeitgeber eingehaltene Lohnsteuer passt zu dem, was wir in Lohnsteuertabellen für Klasse 3 finden. Nur das Programm erachtet sie als deutlich zu niedrig.

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    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch eh nur ein Prüfhinweis. Ansonsten spielt das bei der Einkommensteuerveranlagung keine Rolle, da die einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge auf die festgesetzte Einkommensteuer laut Grund-/Splittingtabelle angerechnet werden. Und Steuerklasse 3/5 ist eben nicht ohne Grund ein Pflichtveranlagungsgrund des § 46 EStG.

  • Offensichtlich wurde hier aus der Steuertabelle ein falscher Steuerbetrag gezogen. Die vom Arbeitgeber eingehaltene Lohnsteuer passt zu dem, was wir in Lohnsteuertabellen für Klasse 3 finden.

    Diese 2 Aussagen widersprechen sich aber.

    Vermutlich resultiert die Nachzahlung daraus, dass der Verdienst in LSt-Klasse 5 so niedrig war, dass die darauf einbehaltene Lohnsteuer bei einer Zusammenveranlagung nicht reicht.

    Guck mal in der Steuerberechnung nach dem Steuersatz und berechne daraus die auf den Arbeitslohn entfallende Steuer. Wahrscheinlich ist diese deutlich höher als die einbehaltene.

  • Wir haben unsere Lohnsteuerbescheinigungen abgerufen und erst einmal geschaut, was die Eingabehilfe als Wert rausspuckt. Saftige Nachzahlung, obwohl wir keine Lohnersatzleistungen, Kurzarbeit, Arbeitgeberwechsel o.ä. hatten. Wir haben dann unsere Lohnsteuerbescheinigungen isoliert eingelesen. Die hohe Nachzahlung kommt vom Steuernehmer mit Klasse 3. Offensichtlich wurde hier aus der Steuertabelle ein falscher Steuerbetrag gezogen. Die vom Arbeitgeber eingehaltene Lohnsteuer passt zu dem, was wir in Lohnsteuertabellen für Klasse 3 finden. Nur das Programm erachtet sie als deutlich zu niedrig.

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    Nun ja. Steuerklasse III unterstellt, dass keinen weiteren Einkünfte vorliegen. Gerade bei geringen Einkünften des Ehepartners führt diese Steuerklassenwahl oft zu Nachzahlungen. Insbesondere wenn kaum Werbungskosten oder berücksichtigungsfähige Sonderausgaben etc. vorliegen.


    Bei der geschilderten Konstellation kann die Steuerklassenwahl schon sinnvoll sein, wenn z.B. durch Kurzarbeit oder Krankheit Lohnersatzleistungen zufließen könnten (die werden ja nach dem jeweiligen Nettolohn berechnet). Dann sollte man aber auch schon mal entsprechende Rücklagen bilden, für den Fall, dass alles glatt läuft und keine Lohnersatzleistungen zufließen.

    Fazit:
    Vielleicht nicht nur ein Steuerprogramm kaufen, sondern sich auch mal professionell beraten lassen um Vor- und Nachteile der Steuerklassenwahl zu ermitteln und entsprechende Schlüsse ziehen zu können.

    Für den Laien geschrieben.
    Am Ende des Jahres werden sämtliche Einkünfte der Veranlagungsgemeinschaft zusammengezogen, Sonderausgaben etc. abgezogen (soweit abzugsfähig), die Steuer für die Veranlagungsgemeinschaft ermittelt und erst dann die Vorauszahlungen (in Ihrem Fall die Lohnsteuerabzüge) angerechnet. Das kann wie in Ihrem Fall zu wenig sein, oder eben zu viel, wenn entweder hohe Werbungskosten / sonstige abzugsfähige Aufwenduneg vorliegen.