Fehler bei Abgabe; Versicherungen und Altersvorsorge - Beamter mit Heilfürsorge

  • Es wird in TAX21 bei der Abgabe folgender Fehler ausgeworfen, der die letzten Jahre nie angezeigt wurde.

    (Habe wenige Minuten zuvor mit Tax20 die Erklärung für 2019 abgegeben - ohne Fehler)


    Unbenannt1.PNG



    Die Daten aus der Lohnsteuererklärung wurden fehlerfrei übernommen.

    Im Feld 24 der Lohnsteuerbescheinigung sind KEINE Beiträge hinterlegt.


    Ich bin Beamter, der Heilfürsorge bezieht. Auf meiner Gehaltsbescheinigung ist ein gewisser Betrag ("Eigenanteil Heilfürsorge") ausgewiesen.

    Ich bin also weder gesetzlich noch privat versichert, Ein Wechsel in die private KV (über Beihilfe) ist nicht mehr möglich. (Erst ab Pension wieder)


    Unter "Versicherung und Altersvorsorge" habe ich wie immer folgende Einstellungen gewählt:



    Unbenannt2.PNG





    Selbst wenn ich "unbekannt" auswähle, passen die Antworten nicht.


    Unbenannt3.PNG



    Wie behebe ich den Fehler?


    Kann man den Fehler irgendwie überspringen und das Programm trotzdem zur Abgabe zwingen?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Unter "Versicherung und Altersvorsorge" habe ich wie immer folgende Einstellungen gewählt:



    Unbenannt2.PNG

    Was nun eindeutig falsch ist. Dein kleiner Zuschuss zu den Kosten ändert nicht den Status der freien Heilfürsorge.


    Es ist also kein Fehler. Wenn Du die Frage nicht bejahst, machst Du falsche Angaben und hast ggf., neben der Änderung, auch noch weitere Konsequenzen zu tragen.


    Du bist doch besser gestellt als jeder andere, der "nur" seine Beihilfe bekommt und daneben noch seine private Krankenversicherung zu zahlen hat. Warum dieser Besserstellung auch noch bei der ESt bevorteilt werden? Mal ehrlich, macht doch keinen Sinn, oder? Ich würde 2019 und ggf. auch Vorjahre schnellstens entsprechend berichtigen, wenn das nicht schon durch das FA aufgefallen ist und geändert wird/wurde.

  • Was nun eindeutig falsch ist. Dein kleiner Zuschuss zu den Kosten ändert nicht den Status der freien Heilfürsorge.


    Es ist also kein Fehler. Wenn Du die Frage nicht bejahst, machst Du falsche Angaben und hast ggf., neben der Änderung, auch noch weitere Konsequenzen zu tragen.


    Du bist doch besser gestellt als jeder andere, der "nur" seine Beihilfe bekommt und daneben noch seine private Krankenversicherung zu zahlen hat. Warum dieser Besserstellung auch noch bei der ESt bevorteilt werden? Mal ehrlich, macht doch keinen Sinn, oder? Ich würde 2019 und ggf. auch Vorjahre schnellstens entsprechend berichtigen, wenn das nicht schon durch das FA aufgefallen ist und geändert wird/wurde.


    Danke.

    Ich meine es vor Jahren mal so angegeben zu haben.

    Die Erklärungen der letzten Jahre habe ich bisher nur digital abgegeben, werde diese korrigieren.


    EDIT:

    Gerade mal geschaut. Das Feld "Art der Krankenversicherung" gibt es erst seit Tax 20.

    Das wird wohl auch der Grund sein, warum ich die letzten Jahre damit keine Probleme hatte. Muss jetzt erst mal die Elster-Felder vergleichen.




    Trotzdem bitte kurze Frage:


    Ich beziehe als Beamter Heilfürsorge und mir werden hierfür 1,4 Prozent vom Bruttolohn als Eigenanteil direkt vom Gehalt abgezogen. (also KEINE FREIE Heilfürsorge)


    In der Jahreslohnbescheinigung sind diese Beträge nicht aufgeführt.

    Im Feld 28 "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale" ist der Betrag 1899,96€ angeführt.


    Wie gebe ich diese Ausgaben in der Lohnsteuererklärung an?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Ich beziehe als Beamter Heilfürsorge und mir werden hierfür 1,4 Prozent vom Bruttolohn als Eigenanteil direkt vom Gehalt abgezogen. (also KEINE FREIE Heilfürsorge)

    Es ist freie Heilfürsorge. Du hast lediglich eine Beteiligung an den Kosten zu zahlen, die sich mit einem geringen Anteil Deines Bruttolohns. Anderen regulär beihilfeberechtigten Personen werden von Ihrer Beihilfe Eigenanteile einbehalten, die entweder pauschal je Medikament oder pauschal nach Familienstand oder Besoldungsstufe etc. berechnet werden. Und daneben haben die ja zusätzlich noch eine private Krankenversicherung zu bezahlen, deren Beitrag fast jährlich erheblich steigt.


    Wer steht sich jetzt besser? Du mit Deinen 1,4% vom Brutto Eigenanteil und 100% kostenfreie Behandlung oder die mit 50%/70% Beihilfeanspruch, zu zahlenden Eigenanteilen an den entstehenden Kosten und weiteren erheblichen Kosten für eine private Krankenversicherung? Und bei vielen wird es sogar als "Eigenanteil für Heilfürsorge" ausgewiesen. Warum solltest Du also hinsichtlich der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen anders behandelt werden als andere Personen mit Heilfürsorge/Beihilfeanspruch und wesentlich höheren "Eigenanteilen"?


    In der Jahreslohnbescheinigung sind diese Beträge nicht aufgeführt.

    Zurecht, denn die werden Dir ja auch nur als Eigenanteile von Deinem Nettolohn abgezogen und haben nichts mit der Lohnsteuerermittlung zu tun.



    Im Feld 28 "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale" ist der Betrag 1899,96€ angeführt.


    Wie gebe ich diese Ausgaben in der Lohnsteuererklärung an?

    So 1:1 in der Eingabemaske zur Lohnsteuerbescheinigung. Dieser Betrag wirkt sich steuerlich nicht aus und erfolgt nur nachrichtlich, da es hier um die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale geht. Im Rahmen der ESt-Veranlagung werden nur die tatsächlichen Beiträge zur Krankenversicherung berücksichtigt, die Du ja nicht hast, weil Du ja wohl allenfalls Beiträge zur Pflegeversicherung zahlst. Somit ist die einzige Konsequenz bei der ESt-Veranlagung daraus, dass Du ein Pflichtveranlagungsfall i.S.d. § 46 EStG bist.


    Dein Eigenanteil an den Krankheitskosten i.H.v. 1,4% des Bruttolohns ist im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG, unter Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung, als Krankheitskosten zu berücksichtigen