Hallo Forumsmitglieder,
in meinem Steuerbescheid wurde die zuviel entrichtete Kirchensteuer auf Seite 1 unter dem Stichwort "Ausgleich durch Verrechnung" verrechnet. Der verrechnete Betrag wurde dann als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben als "bereits erstattete Kirchensteuer" von der gezahlten Kirchensteuer abgezogen. Dadurch erhöht sich mein zu versteuendes Einkommen und entsprechend auch die Spalte in der Tabelle, sowie die Erstattung. Das ist für mich natürlich ein Nachteil.
Meine Frage ist, ist das so rechtens oder hätte die Verrechnung erst nach der Ermittlung des zu versteuernden Einkommen erfolgen dürfen?
Auf eure Antworten bin ich sehr gespannt!
Viele Grüße und vielen Dank in voraus.
MauBe