Ausgleich durch Verrechnung

  • Hallo Forumsmitglieder,


    in meinem Steuerbescheid wurde die zuviel entrichtete Kirchensteuer auf Seite 1 unter dem Stichwort "Ausgleich durch Verrechnung" verrechnet. Der verrechnete Betrag wurde dann als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben als "bereits erstattete Kirchensteuer" von der gezahlten Kirchensteuer abgezogen. Dadurch erhöht sich mein zu versteuendes Einkommen und entsprechend auch die Spalte in der Tabelle, sowie die Erstattung. Das ist für mich natürlich ein Nachteil.

    Meine Frage ist, ist das so rechtens oder hätte die Verrechnung erst nach der Ermittlung des zu versteuernden Einkommen erfolgen dürfen?


    Auf eure Antworten bin ich sehr gespannt!


    Viele Grüße und vielen Dank in voraus.


    MauBe

    • Offizieller Beitrag

    in meinem Steuerbescheid wurde die zuviel entrichtete Kirchensteuer auf Seite 1 unter dem Stichwort "Ausgleich durch Verrechnung" verrechnet. Der verrechnete Betrag wurde dann als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben als "bereits erstattete Kirchensteuer" von der gezahlten Kirchensteuer abgezogen. Dadurch erhöht sich mein zu versteuendes Einkommen und entsprechend auch die Spalte in der Tabelle, sowie die Erstattung. Das ist für mich natürlich ein Nachteil.

    Ich verstehe nicht, was Du meinst. So ergibt das für mich keinen Sinn. Es sei denn, Du meinst z.B. die Verrechnung im Rahmen der Abrechnung des EStB des Vorjahres, was dann natürlich Auswirkung für die ESt-Erklärung des Jahres der Zahlung/Erstattung/Verrechnung (Zufluss-/Abflussprinzip § 11 EStG) hat.


    Ansonsten wären bereinigte Screenshots nicht schlecht.

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    Hallo miwe4,
    es handelt um die zu viel gezahlte Kirchensteuer aus 2020 (1.190) und die zu wenig entrichtete Lohnsteuer 2020 (269). Das wurde an dieser Stelle verrechnet und somit erhöht sich das zu versteuernde Einkommen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass sich eine "Bescheid interne Verrechnung" auf das zu versteuernde Einkommen auswirken darf. Es ist günstiger, wenn die einzelnen Beträge aus Einkommenssteuer, Soli und Kirchensteuer erst für die Berechnung des Gutrhabens bzw. der Nachzahlung miteinander verrechnet werden. Vieleicht befinde ich mich auch auf einem Irrweg und habe da einen Gedankenfehler.......

    • Offizieller Beitrag

    es handelt um die zu viel gezahlte Kirchensteuer aus 2020 (1.190) und die zu wenig entrichtete Lohnsteuer 2020 (269).

    Du befindest Dich da im Bereich des Sonderausgabenabzugs des Veranlagungszeitraums 2020. Lies einmal zu Kirchensteuer und Sonderausgaben im § 10 EStG nach und dann auch gleich noch zum Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.


    Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass sich eine "Bescheid interne Verrechnung" auf das zu versteuernde Einkommen auswirken darf.

    Es ist keine "interne Verrechnung" des laufenden Veranlagungszeitraums, sondern die im laufenden Veranlagungszeitraum gezahlten Kirchensteuerbeträge bzw. die in soweit erstatteten Beträge. Siehe insoweit auch die ESt-Bescheide der Vorjahre.


    Es ist günstiger, wenn die einzelnen Beträge aus Einkommenssteuer, Soli und Kirchensteuer erst für die Berechnung des Gutrhabens bzw. der Nachzahlung miteinander verrechnet werden.

    Das werden sie auch. Und zwar die Beträge des Veranlagungszeitraum im Rahmen der Steuerabrechnung (festgesetzte ESt etc. abzgl. Lohnabzugsbeträge/ESt-VZ). Und die gezahlten/erstatteten Beträge haben dann wieder evtl. eine Auswirkung auf die Veranlagungen der Jahre der Ersattung/Nachzahlung.


    Vieleicht befinde ich mich auch auf einem Irrweg und habe da einen Gedankenfehler.......

    Aber ganz heftig. ;)

  • Soweit erst einmal vielen Dank,


    darauf gekommen bin ich, weil tax 21 das eben genau anders gemacht hat. Dort kamen am Ende ca. 100 Eur mehr an Erstattung heraus. Dort wurde der in der Tabelle darüberstehende (niedrigere Wert) festgesetzt, und dann berechnet. Am Ende dann Guthaben und Nachzahlung miteinander verrechnet. Zu dem niedrigeren Wert kam es, weil eben die 269 Eur nicht als erstattete Kirchensteuer in Abzug gebracht wurden und somit das zu versteuende Einkommen niedriger war.

    Programmfehler? :/

    • Offizieller Beitrag

    Dort wurde der in der Tabelle darüberstehende (niedrigere Wert) festgesetzt, und dann berechnet. Am Ende dann Guthaben und Nachzahlung miteinander verrechnet.

    Du sprichst in Rätseln. Im Übrigen macht das Programm im Wesentlichen auch nur das, was Du ihm an Daten und Infos vorgibst. Es kann auch nicht alle Zahlen und Daten automatisch kennen.

  • Entschulldigung,


    mit der Tabelle ist die Splittingtabelle (in meinem Fall), mit der man die festzusetzende Steuer ermittelt gemeint. Alle Daten der beiden Bescheide sind identisch. Die unterschiedliche Berechnung lässt sich aufgrund der Zahlen in beiden Bescheiden nachvollziehen. Der einzige Unterschied ist der Umgang mit der Verrechnung der zu viel entrichteten Kirchensteuer. Eben der Abzug der erstatteten Kirchensteuer bei den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben oder die Berücksichtigung erst bei der endgültigen Aufrechnung von Guthaben/ Nachzahlungen. Die unterschiedliche Behandlung der Verrechnung der Kirchensteuer führt zu unterschiedlichen Ergebnissen.

    • Offizieller Beitrag

    Ein letzter Versuch. Die im Kalenderjahr einbehaltene Lohnkirchensteuer wird auf die festgesetzte ESt lt. Grund-/Splittingtabelle angerechnet und stellt in diesem Veranlagungszeitraum Sonderausgaben dar. Die sich aus den Abrechnungen zur Einkommensteuerveranlagung ergebenden KiSt-Nachzahlungen oder -Erstattungen erhöhen/kürzen die im Jahr der Erstattung des Geldflusses, meistens Datum des Bescheides, die zu berücksichtigenden Sonderausgaben.


    Und was das Programm macht, richtet sich danach, ob Du Datenübernahmen machst und ob das durch das Programm unterstellte Bescheiddatum (Zufluss/Abfluss) auch zutrifft.


    https://www.buhl.de/steuernsparen/?s=kirchensteuer

  • Gezahlte Kirchensteuer mindert das zu versteuernde Einkommen und die im gleichen Jahr erstattete Kirchensteuer (aus Vorjahren) erhöht es entsprechend.

    Wahrscheinlich hast du im Jahr 2020 eine Steuererstattung für (z.B.) 2019 erhalten.

    Schau dir mal den Einkommensteuerbescheid 2019 an. Wahrscheinlich steht auf der ersten Seite in der Spalte "Kirchensteuer" der Betrag von 269 €

  • Nein.... es handelt sich nur um die Zahlen von 2020. In den Vorjahren hatte ich keine Verrechnungen, weil ich jeweils die Einkommensteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag überzahlt hatte. Der Unterschied zum Steuerbescheid liegt einfach darin, dass das Finanzamt den überzahlten Betrag der Kirchensteuer mit der zu wenig gezahlten Einkommenssteuer verrechnet hat. Und das taucht in meinem Bescheid als "erstattete Kirchensteuer" unter der Überschrift unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben auf. Das hat tax 21 nicht gemacht. Dort geht unter der v. g. Überschrift die volle gezahlte Kirchensteuer in die Berechnung des zu versteuenden Einkommens ein. Daraus folgt eine andere Festsetzung des zu versteuernden Einkommens u.s.w. Am Ende entsteht so eine Differenz von, in meinem Fall, rund 100 €.


    Alle Berechnungen im Bescheid des FA und in tax 21 sind logisch und nachvollziehbar. Die Frage war nur, warum der Unterschied bei der Berechnung. Es kann ja nur eine richtig sein.


    Nach Rücksprache mit meinem Finanzamt sei das so, wie es tax 21 bei mir berechnet hat, nicht richtig. Die überzahlte Kirchensteuer muss lt. Einkommenssteuergesetz an der oben beschriebenen Stelle abgezogen werden. Das sei bundeseinheitlich und auch schon immer so gwesen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Unterschied zum Steuerbescheid liegt einfach darin, dass das Finanzamt den überzahlten Betrag der Kirchensteuer mit der zu wenig gezahlten Einkommenssteuer verrechnet hat.

    Das ist doch Standard und ist die Steuerabrechnung. Das hat mit der Steuerfestsetzung rein gar nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Verwaltungsakte. Und was Du letztlich in den Händen hältst, das ist ein zusammengefasster Verwaltungsakt.


    Du bringst m.E. schlicht und einfach die Steuerabrechnung und die Steuerfestsetzung durcheinander. Und selbstverständlich taucht die im Kalenderjahr gezahlte Lohnkirchensteuer zum einen im Rahmen der Sonderausgaben auf und zum anderen im Rahmen der Steuerabrechnung, in welcher sie Dir nämlich auf die festgesetzte Kirchensteuer angerechnet wird. Und selbstverständlich werden Über-/Unterzahlungen im Rahmen der Steuerarten ESt, SolZ, KiSt und ggf. auch Zuschlägen untereinander verrechnet, bevor Erstattungen erfolgen bzw. Nachzahlungen angefordert werden.


    Und ohne hier nachvollziehbare Zahlen schwarz auf weiß zu sehen kann niemand insoweit etwas mit Deinen Angaben anfangen, weil das Programm nur das rechnet, was Du ihm an Zahlen vorgibst. Ich habe insoweit in all den Jahren bei keinem der Buhl-Steuerprogramme einen Fehler feststellen können. Ich habe gerade auch noch einmal einen Testfall angelegt, in dem sowohl die Steuerfestsetzung als auch die Steuerabrechnung mit Verrechnung überzahlter LoKiSt mit zu wenig gezahlter ESt zutreffend berücksichtigt wurden.


    Und Dein Screenshot oben #3 bestätigt genau Deinen falschen Gedankengang. Wobei ich keine Ahnung habe, ob der jetzt aus dem ESt-Bescheid sein soll oder aus der Steuerberechnung Deines Programms. Aber wie @Akki schon andachte, sollten die 1.190€ wahrscheinlich die einbehaltene Lohnkirchensteuer 2020 sein (sofern nicht in 2020 erfolgte Nachzahlungen in Steuerfestsetzungen der Vorjahre enthalten sein sollten). Die 269€ sollten dann aber erstattete Kirchensteuer aus der Steuerabrechnung einer Veranlagung des/r Vorjahre/s sein. Ob die dann verrechnet mit anderen Steuerarten oder gar Steuerschulden wurden, spielt dafür keine Rolle.


    Im Übrigen listet das FA in der Erläuterungen zum Bescheid die der Steuerfestsetzung zu Grunde gelegten Besteuerungsgrundlagen insoweit detailliert auf. Und auch in Deinem Steuerprogramm kannst Du alles genau nachvollziehbar erkennen.

  • Und das taucht in meinem Bescheid als "erstattete Kirchensteuer" unter der Überschrift unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben auf. Das hat tax 21 nicht gemacht.

    Tax macht das, was der User eingibt. Das Finanzamt berechnet das, was steuerlich korrekt ist.

    Guck Dir den Steuerbescheid (für 2019) an, den Du in 2020 erhalten hast: da steht höchstwahrscheinlich als Kirchensteuererstattung (auf der ersten Seite bei der Abrechnung) € 269 drin Und die hast DU nicht im Programm eingegeben, das Finanzamt berücksichtigt sie aber ganz automatisch. Einen Fehler kann man ausschliessen.


    es handelt um die zu viel gezahlte Kirchensteuer aus 2020 (1.190) und die zu wenig entrichtete Lohnsteuer 2020 (269).

    Nein, Du hast das System überhaupt nicht begriffen.

    Du hast in 2020 € 1.190 an Kirchensteuer bezahlt, das setzt sich zusammen aus Lohnkirchensteuer, ggf. Kirchensteuernachzahlungen für Vorjahre und Kirchensteuer aus Vorauszahlungen.

    Und Dir wurden € 269 erstattet. Die ganz sicher aus Steuerbescheiden des oder der Vorjahre resultieren. Da wurde nichts innerhalb von 2020 verrechnet. Nochmal: guck den letzten ESt-Bescheid an oder die letzten, aus denen Du Erstattungen bekommen hast. Diese Erstattungen an Kirchensteuer ergeben die € 269.



    Nach Rücksprache mit meinem Finanzamt sei das so, wie es tax 21 bei mir berechnet hat, nicht richtig. Die überzahlte Kirchensteuer muss lt. Einkommenssteuergesetz an der oben beschriebenen Stelle abgezogen werden. Das sei bundeseinheitlich und auch schon immer so gwesen.

    Du hast das Finanzamt nicht verstanden, die haben bestimmt nicht gesagt, dass die Berechnung von tax falsch ist.

    Die Kirchensteuer wird immer in dem Jahr der Zahlung oder Erstattung berücksichtigt.

    Die Kirchensteuererstattung, die Du dieses Jahr für 2020 bekommst, gehört in die Steuererklärung 2021!