Ich bin hier leicht mit meiner Steuererklärung überfordert und würde mich sehr darüber freuen, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen kann.
ZitatAlles anzeigenAbgeschrieben werden die Anschaffungskosten
Vermietete Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Küchengeräte, Bett, Teppichboden usw. werden über mehrere Jahre genutzt. Daher können ihre Anschaffungskosten nicht sofort im Jahr des Kaufs als Werbungskosten abgesetzt werden, sondern müssen über die Jahre ihrer Nutzung verteilt als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Das nennt man "abschreiben". Ausnahme: Einen für unter 800 € (ohne Umsatzsteuer) erworbenen Einrichtungsgegenstand (z. B. einen einzeln gekauften Küchenstuhl) dürfen Sie im Jahr des Kaufs in Höhe der Anschaffungskosten sofort absetzen, müssen ihn also nicht über mehrere Jahre abschreiben.
Achtung
Für Anschaffungen ab dem Jahr 2018 steigt diese Grenze auf 800 € an.
und
ZitatBeispiele:
Fall 1: Sie kaufen am 11.7. einen neuen Kleiderschrank für 400 € und stellen ihn in die vermietete Wohnung. Da die Nutzungsdauer laut Tabelle mit 13 Jahren anzusetzen ist, beträgt der Abschreibungsbetrag jährlich 30,77 € (400 € : 13 Jahre oder 7,692 % von 400 €) und im Jahr des Kaufs für 6 Monate 15,38 €. Damit werden die vollen 400 € über 13 Jahre (von Juli des ersten Jahres bis Juni des 13. Jahres) als Werbungskosten abgesetzt.
Fall 2: Sie stellen am 11.7. einen alten Kleiderschrank in Ihre vermietete Wohnung, den Sie sich vor genau 5 Jahren privat gekauft haben. Sie dürfen jetzt noch 8 Jahre lang eine Abschreibung in Höhe von jährlich 30,77 € geltend machen. Damit werden 246,15 € abgeschrieben (400 € abzgl. 5 x 30,77 €). Die restlichen 153,85 € ist die Summe der fiktiven Abschreibungen während der Zeit der privaten Schranknutzung (5 Jahre x 30,77 €) und damit steuerlich irrelevant.
Die Zitate stammen aus der Hilfe von tax.
Nach meinem Verständnis schließen sich die beiden Zitate Gegenseitig aus. Laut dem ersten Zitat, kann ich Möbel, welche im Anschaffungspreis ohne Mehrwertsteuer weniger als 800€ gekostet haben, auf einmal von den Steuern absetzen. Bei den Beispielen aus dem zweiten Zitat wird aber genau das nicht gemacht, sondern der Schrank wird nur anteilig über viele Jahre abgeschrieben. Warum?
Würde ich mich in meinem Fall, Wohnung komplett möbliert für 3 Monate untervermietet, an das erste Zitat halten, dann müsste ich folgendes rechnen: 400€ / 12 Monate = 33,33€ 33,33€ * 3 Monate = 99,99€. Die 99,99€ kann ich dann in der Steuererklärung absetzen. Wo liegt mein Denkfehler? Warum wird in den Beispielen aus dem zweiten Zitat nicht der komplette Preis im ersten Jahr von der Steuer abgesetzt, sondern über viele Jahre anteilig abgeschrieben?