Betriebliche Altersversorgung

  • Schönen guten Tag zusammen,

    mir stellt sich gerade folgende Frage. Durch den AG wurde in 2003 eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen und auch gezahlt. Nun wurde diese von Seiten AG gekündigt weil im Todesfall keine Übertragung auf die Erben stattfindet. Durch die auszahlende Versicherung wurde nun eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt Steuerklasse 6,abgehalten wurden Lohnsteuern/ Soli/ Kirchensteuer und private Krankenversicherung. Was trage ich nun ein? Ist es Angestellter/ Arbeiter , eine kurzfristige Beschäftigung :rolleyes: Auf einem separaten Schreiben der Versicherung steht Abfindung...

  • Warum trägst du die nicht einfach in die Anlage N analog einer zweiten Beschäftigung ein? Um was es sich handelt, ergibt sich ja daraus, welche Zeilen die Versicherung befüllt hat. Eine Angabe, um was es sich handelt, muss man nicht machen.


    Wenn du den Belegabruf nutzt, sollte die Bescheinigung gleich mitkommen und automatisch korrekt eingetragen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Durch die auszahlende Versicherung wurde nun eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt Steuerklasse 6,abgehalten wurden Lohnsteuern/ Soli/ Kirchensteuer und private Krankenversicherung.

    Man gibt die Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich 1:1 in die Masken der Software ein.

  • Warum trägst du die nicht einfach in die Anlage N analog einer zweiten Beschäftigung ein? Um was es sich handelt, ergibt sich ja daraus, welche Zeilen die Versicherung befüllt hat. Eine Angabe, um was es sich handelt, muss man nicht machen.


    Wenn du den Belegabruf nutzt, sollte die Bescheinigung gleich mitkommen und automatisch korrekt eingetragen werden.

    Mach ich ja, nur will er dann wissen ob als Angestellter, oder kurzfristig Beschäftigter. Gebe ich an als Angestellter, kommt immer die Meldung Angaben fehlerhaft, weil ja ein reguläres Arbeitsverhältnis bestand...Also bleibt mir dann ja nur die Möglichkeit kurzfristig beschäftigt, die Bescheinigung geht ja nur vom 01.12-31.12 :/:/

  • Mach ich ja, nur will er dann wissen ob als Angestellter, oder kurzfristig Beschäftigter. Gebe ich an als Angestellter, kommt immer die Meldung Angaben fehlerhaft, weil ja ein reguläres Arbeitsverhältnis bestand...Also bleibt mir dann ja nur die Möglichkeit kurzfristig beschäftigt, die Bescheinigung geht ja nur vom 01.12-31.12 :/:/

    Das kann ich mir so kaum vorstellen. Dass man neben einem Job in Steuerklasse 1-5 parallel einen mit Steuerklasse 6 hat, ist keine Seltenheit.

    Mach doch mal einen Screenshot mit der aufgeklappten Fehlermeldung. Außerdem scheint weiter unten noch eine Meldung zu sein.


    Mitunter kommen da auch Fehlermeldungen, die ignoriert werden müssen, weil die Bescheinigung 1:1 übernommen werden muss, auch, wenn sie in sich widersprüchlich ist (steht auch bei manchen Fehlermeldungen explizit dabei).


    Achja, die Steuer-ID würde ich in einem öffentlichen Forum auch eher rauslöschen.

  • Lösche es gleich, das ist die einzige Fehlermeldung die er mir gibt......Weiter unten steht dann das die Rentenversicherung fehlt aber die wurde ja auch nicht davon abgehalten---

    Screenshot (4).png

  • Wenn du auf die roten Ausrufezeichen klickst, geht ein Tooltip mit einer ausführlichen Fehlermeldung auf. Dort befindet sich auch die Checkbox, mit der du den Fehler ignorieren kannst.

    Sieh die Fehler bei der Entgeltbescheinigung so, dass man dort dich eher drauf hinweisen will, dass du nochmal genau schaust, ob es auch wirklich so auf der Bescheinigung steht.