Tax2021 Verlustvortrag möglich

  • Moin kurze Frage in die Runde,


    ist mit Tax2021 ein Antrag auf Feststellung des Verlustvortrages überhaupt möglich? (Masterstudium aus 2020 eintragen) Finde gerade nichts passen..

    Falls ja, wäre ich über ein entsprechenden Hinweis sehr dankbar (-:


    Besten Dank im Voraus und ein schönes Wochenende noch!


    Bobo

  • Hallo, ich finde es auch nicht :(

    Ich habe 2020 Verlust gemacht. Mache gerade die Steuererklärung für 2020 und möchte diesen Verlust angeben. Ich finde keine Option, kann mir da bitte jemand helfen? Ich habe Arztkosten von 4000€ gehabt.

    Die Suche habe ich genutzt aber nichts passendes gefunden.

  • Ich habe 2020 Verlust gemacht. Mache gerade die Steuererklärung für 2020 und möchte diesen Verlust angeben. Ich finde keine Option, kann mir da bitte jemand helfen? Ich habe Arztkosten von 4000€ gehabt.

    Die Suche habe ich genutzt aber nichts passendes gefunden.

    2020 oder 2021? Einen Verlust aus 2020 nach 2020 vorzutragen, macht irgendwie wenig Sinn. Wenn ein Verlusfeststellungsbescheid für 2020 vorliegt, kann der in 2021 unter Sonstige Angaben / Verlustvortrag entsprechend eingetragen werden.


    Hat man in einem Jahr vortragbaren Verlust gemacht, wird das Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" automatisch gesetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe 2020 Verlust gemacht. Mache gerade die Steuererklärung für 2020 und möchte diesen Verlust angeben.

    Das ist aber doch eigentlich ein ganz anderer Sachverhalt als bei @Bobo . Bitte künftig nicht einfach so an ein Thema dranhängen, was eigentlich nur die gesetzliche Vorschrift gemeinsam hat.


    Du erstellst ganz normal Deine Einkunftsermittlungen für die jeweilige/ Einkunftsart/en. Wenn sich dann wirklich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergeben sollte, und nur der ist maßgeblich, setzt das Programm grundsätzlich alle relevanten Kreuzchen von alleine. Du musst nur noch wählen, ob Du den nach der gesetzlichen Vorschrift vorrangigen Verlustrücktrag wünschst, oder eben einen Verlustvortrag ins nächste Jahr.


    Ich habe Arztkosten von 4000€ gehabt.

    Das hat aber nun rein gar nichts mehr mit dem Thema zu tun. Das sind ggf. außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG, die dann unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung anrechenbar sind. Vor- oder Rücktrag gibt es bei außergewöhnlichen Belastungen nicht.


    Und bitte künftig nicht verschiedene Themen in einem Thread mischen.