Sachverhalt: Die festgesetzte Erbschaftssteuer für eine Immobilie 500t€ nach Abzug des Freibetrages ist bezahlt.
Im selben Jahr soll die Immobilie verkauft werden. Es gibt mehrere Interessenten, die deutlich mehr bieten als der von der Finanzverwaltung festgesetzte Wert des Hauses.
Frage: Führt ein Verkauf von 600t€ zu einer Steuernachzahlung?