In der Software gibt es ja rechts unten das Feld Erstattung, wo t@x live anzeigt, welchen Betrag man vom Finanzamt zurückerstattet bekommt. Werden da die Zinsen schon mit eingerechnet, die das Finanzamt, je nach dem, wie lange man mit der Steuererklärung gewartet hat, auf den Betrag drauf zahlen muss?
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Werden da die Zinsen schon mit eingerechnet, die das Finanzamt, je nach dem, wie lange man mit der Steuererklärung gewartet hat, auf den Betrag drauf zahlen muss?
Nein. Woher soll die Software auch den maßgeblichen Berechnungszeitraum kennen?
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Nein. Woher soll die Software auch den maßgeblichen Berechnungszeitraum kennen?
Beispielsweise durch das Datum, welches im Betriebssystem hinterlegt ist. Jedenfalls danke für die Antwort.
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§ 238 Abgabenordnung (AO) - Höhe und Berechnung der ZinsenBeispielsweise durch das Datum, welches im Betriebssystem hinterlegt ist. Jedenfalls danke für die Antwort.
Und was soll das nutzen, wenn das in Deinem Betriebssystem hinterlegte aktuelle Datum vollkommen ohne Bedeutung ist?
§ 233a Abgabenordnung (AO) - Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen