Bei behinderten Kindern besteht die Möglichkeit, den Behindertenpauschbetrag auf die Eltern zu übertragen und ggf. auch zwischen den Eltern anders als jeweils zur Hälfte aufzuteilen. Hierzu gibt es unter -> Kinder -> Behinderungen -> Angaben zur Übertragung den Menüpunkt "Soll der Behinderten-Pauschbetrag jeweils zur Hälfte auf beide Eltern aufgeteilt werden?".
Unter bestimmten Umständen verschwindet dieser Menüpunkt und es wird in der Berechnung mit einer hälftigen Aufteilung gerechnet.
Reproduzierbar ist das Verschwinden bei folgendem Vorgehen:
a) Unter -> Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen wird statt "leibliches Kind" etwas Anderes (Adoptivkind, Pflegekind) eingetragen.
b) Der Menüpunkt -> Behinderungen wird aufgerufen (ohne dass eine Eingabe gemacht wird).
Der Menüpunkt ist verschwunden.
Mit der Programm-Version 28.07 scheint der Fehler, dass der Datenbestand dann "zerschossen" ist und der Menüpunkt auch bei erneuter Eingabe "leibliches Kind" nicht wieder erscheint, behoben zu sein.
Eine andere als hälftige Aufteilung ist jedoch auch bei Adoptivkindern und Pflegekindern zulässig (siehe § 33b Abs. 5 Satz 3 EstG)).
Den Support habe ich informiert.