Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das FA wurde meiner Schwester (geb. 1936) mitgeteilt, das sie auf Grund ihrer Rentenbezüge der Besteuerung unterliegt. Für mich ergeben sich daraus 2 Fragen: 1. Welches Steuerprogramm kann ich hier anwenden, muss hier jedes Jahr gesondert erklärt werden. ich selbst nutze seit Jahren die Buhl TAX-Programme für Nichtselbständige. 2. Sind bei diesen Erklärungen Werbungskosten/Steuerberatungskosten und andere Belastungen zulässig, ist ev. ein Einspruch gegen die nachlaufende nicht selbst verschuldete Besteuerung aus vergangenen Jahren möglich.
Mit Dank im Vorraus
Hagen