Einkommensteuererklärung für Kalenderjahre 2017 bis 2019 - Altersrentner

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    durch das FA wurde meiner Schwester (geb. 1936) mitgeteilt, das sie auf Grund ihrer Rentenbezüge der Besteuerung unterliegt. Für mich ergeben sich daraus 2 Fragen: 1. Welches Steuerprogramm kann ich hier anwenden, muss hier jedes Jahr gesondert erklärt werden. ich selbst nutze seit Jahren die Buhl TAX-Programme für Nichtselbständige. 2. Sind bei diesen Erklärungen Werbungskosten/Steuerberatungskosten und andere Belastungen zulässig, ist ev. ein Einspruch gegen die nachlaufende nicht selbst verschuldete Besteuerung aus vergangenen Jahren möglich.

    Mit Dank im Vorraus

    Hagen

    • Offizieller Beitrag

    1. Welches Steuerprogramm kann ich hier anwenden, muss hier jedes Jahr gesondert erklärt werden.

    Du musst für jeden Veranlagungszeitraum die zugehörige eigenständige Programmversion nutzen/erwerben.


    2. Sind bei diesen Erklärungen Werbungskosten/Steuerberatungskosten und andere Belastungen zulässig, ist ev. ein Einspruch gegen die nachlaufende nicht selbst verschuldete Besteuerung aus vergangenen Jahren möglich.

    Es sind ganz normale Steuererklärungen mit den ganz normalen Rechtsfolgen abzugeben. Man kann sich nicht gegen eine Steuerpflicht wehren, die ja nun einmal für alle Bürger gleichermaßen greift. Es müssen übrigens, abhängig von dem Ergebnis der Veranlagungen, nicht die letzten angeforderten Veranlagungszeiträume bleiben.


    Leistungsuebersicht_tax 2018.pdf

    Leistungsuebersicht_tax2019.pdf

    Leistungsübersicht tax 2020 .pdf

    Leistungsübersicht tax 2021 .pdf

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommenssteuer für Kal. Jahre 2017 bis 2019 - Altersrentner“ zu „Einkommensteuererklärung für Kalenderjahre 2017 bis 2019 - Altersrentner“ geändert.