Kleinunternehmerregelung

  • Guten Tag! Ich beziehe eine Rente und eine Pension - jetzt möchte ich in geringem Umfang als Mediator tätig werden (unter 10.000 €).

    Kann ich das einfach unter "Freiberufliche und selbständige Arbeit" eintragen und im Programm eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen?

    Und: Muss ich mich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden?

    Schließlich: Gebe ich meine Steuernummer (gemeinsam mit meiner Partnerin) auf Rechnungen an?
    Danke für alle Unterstützung!

  • Gironese

    Hat den Titel des Themas von „Kleinunternehmerregekung“ zu „Kleinunternehmerregelung“ geändert.
  • Eine selbständige Tätigkeit muss beim Finanzamt mit einer offiziellen Meldung per Formular angezeigt werden. Über Elster ist das Formular abruf- und bearbeitbar. Bei der Datenangabe gibt es auch die Angabe "Kleinunternehmerregelung ja/ nein". Achtung: Kleinunternehmer dürfen im ersten Jahr nicht mehr als 17500€ (wg. Corona für 2021 auf 22000€ erhöht) verdienen. Sehr oft vergibt dass das FA für die freiberufliche Tätigkeit eine zusätzliche Steuer-Nummer, die dann auf den Rechnungen aufgeführt werden muss zusätzlich zu dem Hinweis, dass die Umsatzsteuer entfällt, weil die Kleinunternehmerregelung greift.

    • Offizieller Beitrag

    (wg. Corona für 2021 auf 22000€ erhöht)

    Nicht wegen Corona. Irgendwann war es halt mal Zeit für eine Anpassung an die allgemeine Wertentwicklung unseres Geldes. ;)


    Sehr oft vergibt dass das FA für die freiberufliche Tätigkeit eine zusätzliche Steuer-Nummer, die dann auf den Rechnungen aufgeführt werden muss .....

    Du verwechselst da etwas. ;)


    ... dann auf den Rechnungen aufgeführt werden muss ..., dass die Umsatzsteuer entfällt, weil die Kleinunternehmerregelung greift.

    Was dann so in etwas stimmt. ;)