Besteuerung Witwenrente

  • Hallo, das FA hat meine Schwester angeschrieben, das sie Einkommenssteuerklärungen für die Jahre 2017 bis 2019 einreichen soll. Wie hoch ist der einzutragende Besteuerungsanteil bei der Witwenrente? Danke für die Info

    • Offizieller Beitrag

    das sie Einkommenssteuerklärungen für die Jahre 2017 bis 2019 einreichen soll.

    So langsam wird die Frist aber eng werden, oder?


    Wie hoch ist der einzutragende Besteuerungsanteil bei der Witwenrente?

    Der richtet sich ggf. nach dem Rentenbeginn, bei abgekürzten Leibrenten evtl. auch nach der Laufzeit. Also einfach die Leistungsmitteilungen bei der/n rentenzahlenden Stelle/n anfordern und dann kommen die künftig auch automatisch.


    Ich würde sie (und ggf. Dich auch) für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) im ELSTER-Portal registrieren, dann kannst Du die Daten demnächst über die Software direkt abrufen und beistellen lassen.

  • So langsam wird die Frist aber eng werden, oder?


    Der richtet sich ggf. nach dem Rentenbeginn, bei abgekürzten Leibrenten evtl. auch nach der Laufzeit. Also einfach die Leistungsmitteilungen bei der/n rentenzahlenden Stelle/n anfordern und dann kommen die künftig auch automatisch.


    Ich würde sie (und ggf. Dich auch) für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) im ELSTER-Portal registrieren, dann kannst Du die Daten demnächst über die Software direkt abrufen und beistellen lassen.

  • Danke für die Info, ich hab den Belegabruf seit 2019 eingerichtet, jedoch nicht für diese FA-Anforderung, da ich nur für 3 Arbeitnehmer aus PL Steuerhilfe gebe. Meine Schwester ist 85 Jahre alt und bezieht Witwenrente seit 1991 :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    den Belegabruf seit 2019 eingerichtet, jedoch nicht für diese FA-Anforderung, da ich nur für 3 Arbeitnehmer aus PL Steuerhilfe gebe.

    Das mit der unerlaubten steuerlichen Hilfeleistung und den entsprechenden Strafen bei Zuwiderhandlung ist Dir bekannt?


    Meine Schwester ist 85 Jahre alt und bezieht Witwenrente seit 1991 :thumbup:

    Dann würde ich das für sie bzw. dann die Bevollmächtigung für Dich schnellstens einrichten.

  • Wie hoch ist der einzutragende Besteuerungsanteil bei der Witwenrente?

    Du gibst Hilfe für ausländische Arbeitnehmer, kannst aber noch nicht einmal so etwas einfaches wie den Besteuerungsanteil einer Rente mit Beginn 1991 ermitteln? =O

    Wie wär´s mit einem Blick ins Gesetz, vielleicht in § 22 EStG?

  • Du gibst Hilfe für ausländische Arbeitnehmer, kannst aber noch nicht einmal so etwas einfaches wie den Besteuerungsanteil einer Rente mit Beginn 1991 ermitteln? =O

    Wie wär´s mit einem Blick ins Gesetz, vielleicht in § 22 EStG?

    Da ihr offenbar Mitarbeiter des Finanzamtes seid, wünsche ich keinerlei Kontakt bzw. weise Belehrungen mehr von euch.

    • Offizieller Beitrag

    Da ihr offenbar Mitarbeiter des Finanzamtes seid, wünsche ich keinerlei Kontakt bzw. weise Belehrungen mehr von euch.

    Wie kommst Du denn auf so etwas? ?(


    Das sind ernst gemeinte Hinweise von oft erfahrenen Nutzern der Buhl-Steuersoftware. Und sachlich Antworten und Hinweise geben darf hier jeder, der sich an die Forenregeln hält. Das bitte ich dann zu beachten.

  • Hagen :

    Ich finde, Du urteilst etwas vorschnell. Es ist hier ein Userforum, in welchem sich User austauschen und um Hilfe bitten können.

    Natürlich ist gegen einen nachbarschaftlichen Rat nichts einzuwenden und es ehrt Dich, wenn Du Deinen Kollegen helfen willst.

    Du musst aber aufpassen, dass sich diese Hilfe nicht negativ für Dich auswirkt.

    Ein Steuerberater muss für falsche Beratung haften. Das ist gesetzlich so festgelegt.
    Und genau aus diesem Grund darfst Du Personen außerhalb Deines engsten Familienkreises keine steuerliche Hilfe leisten.

    Damit kommst Du in Widerspruch zur Gesetzgebung und das wirst Du sicherlich nicht wollen.

    Schau Dir mal infohalber Prüfungsfragen für Steuerfachangestellte an, dann verstehst Du, wie komplex Steuerrecht ist.

    Diese gesetzliche Festlegung dient also dem Schutz beider Seiten.


    Dass Du wegen der direkten Anworten gleich jeden Kontakt ablehnst, finde ich schade.
    Natürlich kommen einige Antworten etwas kurz angebunden rüber, das schmälert allerdings nicht deren Informationsgehalt.
    An den direkten Ton kann man sich gewöhnen, besser als diplomatisch um den heißen Brei zu reden.


    Die entsprechenden Hinweise hast Du auch bekommen: Terminverlängerung beantragen und Belegabruf einrichten.
    Der Hinweis zu den drei polnischen Arbeitnehmern musst Du einfach akzeptieren, so ist die gesetzliche Lage.
    Es hatt auch mit Deinem ursprünglichen Problem nichts zu tun.


    meg web-gb