Fünftelregelung Riesterauszahlung

  • Hallo,

    das von meinem Mann im Riestervertrag angesammelte Kapital war so gering, daß wir es uns ohne schädliche Folgen komplett auszahlen lassen konnten. Mit über 4000,00 EUR ist der Betrag aber doch so hoch, daß er schon kräftig zu Buche schlägt, wenn er komplett versteuert werden muss. Irgendwo habe ich was über die "Fünftelregel" gelesen. Habe auch versucht, da durchzusteigen, was mir leider nicht gelungen ist.


    Meine Frage: wie und wo kann ich die Anwendung dieser Regel beantragen und bedeutet sie im Zweifelsfall, daß - ähnlich einer Abschreibung - ich dann jeweils nur 1/5 des Betrages auf 5 Jahre verteilt in der Steuererklärung angebe? Andererseits hat der Riester-Anbieter ja schon die Komplettmeldung gemacht. Ich habe schon das FA angerufen, aber die sehr nette Sachbearbeiterin dort konnte mir leider gar nichts dazu sagen.


    Da wir nicht viel Geld haben, würde ich gerne die - für unsere Begriffe - recht hohe Nachzahlung vermeiden. Kann mir da jemand helfen?


    Vielen Dank im Voraus

    Karin

    • Offizieller Beitrag

    Mit über 4000,00 EUR ist der Betrag aber doch so hoch, daß er schon kräftig zu Buche schlägt, wenn er komplett versteuert werden muss. Irgendwo habe ich was über die "Fünftelregel" gelesen. Habe auch versucht, da durchzusteigen, was mir leider nicht gelungen ist.

    M.E. nicht anzuwenden, da keine Abfindung einer Kleinbetragsrente.


    Meine Frage: wie und wo kann ich die Anwendung dieser Regel beantragen und bedeutet sie im Zweifelsfall, daß - ähnlich einer Abschreibung - ich dann jeweils nur 1/5 des Betrages auf 5 Jahre verteilt in der Steuererklärung angebe?

    Das würde ganz anderes funktionieren: § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) Außerordentliche Einkünfte


    Andererseits hat der Riester-Anbieter ja schon die Komplettmeldung gemacht.

    Was m.E. auch zutreffend ist.

  • Tut mir leid... ich verstehe nur Bahnhof. Natürlich ist es eine Abfindung einer Kleinstrente! Da es mir offensichtlich nicht gelingt, mich klar auszudrücken, hier einfach mal ein Zitat dazu:


    "Das heißt: Beträgt Ihr monatlicher Anspruch, zum Beispiel aus einer Riester-Rente, höchstens 32,90 Euro (West) beziehungsweise 31,15 Euro (Ost), sind Sie Bezieher einer Kleinbetragsrente. In diesem Fall wird der Vertrag vom Anbieter meistens abgefunden. Das läuft so ab: Zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten Sie eine Einmalzahlung, Sie erhalten also eine Abfindung. Sie bekommen alles, was Ihnen zusteht, auf einen Schlag. Anschließend wird monatlich kein Geld mehr an Sie überwiesen."


    Und weiter: "Und wie wird eine Kapitalabfindung für Kleinbetragsrenten steuerlich behandelt? Darüber wurde in der Vergangenheit häufig gestritten, auch vor Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Ende 2019 hat der BFH in einem Verfahren bekräftigt, dass eine solche Auszahlung in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig ist (Aktenzeichen X R 39/17). Das sei im Einkommensteuergesetz eindeutig geregelt, heißt es in der Urteilsbegründung.

    Das ändert aber nichts an der seit 1. Januar 2018 geltenden Regelung, dass die Auszahlung einer Kleinbetragsrente dank der Fünftelregelung doch steuerbegünstigt ist. Das hat der Gesetzgeber entschieden, um negative finanzielle Folgen abzumildern." (Quelle)


    Hier also nochmal meine Frage: macht das FA das automatisch oder muss ich das beantragen oder muss ich da irgendwas in das Formular eintragen? Die Frage ist nicht 'ob', sondern nur 'wie'. Und das konnte leider die Dame beim FA mir auch nicht sagen. (Das 'ob' hat sie keinen Moment in Frage gestellt.)

    • Offizieller Beitrag

    Dann sollte man das oben auch so formulieren und nicht so, als wenn ein Vertrag vorzeitig gekündigt worden ist.


    Und wenn dann ein Hilfesteller in seiner Freizeit antwortet, dann könnte man im Ton auch etwas freundlicher bleiben.


    Wenn Du da dann doch alles weißt, dann wundert mich, warum Du nicht einfach einmal den ausgezahlten Betrag in die Eingabemaske eingibst. Denn sobald Du diesen als ok bestätigt, fragt Dich das Programm im nächsten Schritt nach dem Vorhandensein etwaiger zusammengeballter Einnahmen (Einnahmen für mehrere Jahre in einem Zeitpunkt ausgezahlt zwecks evtl. ermäßigter Besteuerung). Wenn Du auch das bejahst, öffnet sich der nächste Eingabepunkt zur Eingabe der insoweit auf die vereinnahmten Beträge entfallende Höhe.


    Also im Prinzip wie immer mit einer reagierenden Software. Schritt für Schritt vorgehen und alles wird git.

  • Also es gibt sicher niemanden, der es mehr zu würdigen weiß, wenn Menschen anderen Menschen in Foren ihre Fragen beantworten als ich. Und ich bedanke mich hier nochmal für jede Hilfe, die ich hier bekommen kann. Es war mir nicht bewußt, daß mein Ton in irgendeiner Form unangebracht bzw. unfreundlich war. Ich empfinde ihn einfach als sachbezogen. Daß es offenbar an mir lag, daß meine Frage nicht verstanden worden ist, habe ich doch in meiner Antwort als erstes geschrieben. Und habe dann - da ich es selbst anscheinend nicht besser kann - ein Zitat angefügt, aus dem klarer werden sollte, worum es geht. Es ist mir auch nicht bewußt, daß ich "schon alles weiß". Denn dann hätte ich ja niemanden hier belästigen müssen. Und ich tue es auch weiterhin nur sehr ungern. Aber leider hat das Programm nicht so reagiert, wie es beschrieben wird.


    Ich habe es jetzt mal ausprobiert: den Betrag brauche ich nicht mehr einzutragen, der ist ja schon durch das Runterladen unserer Daten eingetragen worden. Also ich sehe die Maske "Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen" vor mir - Foto 01. Wenn ich da jetzt auf "ok" gehe, fragt mich das Programm leider gar nichts sondern ich sehe nur wieder die Maske "Renten" vor mir - Foto 02. Dort kann ich dann nur auf "Weitere Einkünfte und Bezüge" klicken und lande auf der Maske auf Foto 03 - weiter würde es jetzt gehen zu "Haushaltsnahen Aufwendungen"...


    Wenn ich hier eine Vermutung äußern dürfte: muss man für die Anwendung der Regel vielleicht bestimmte Einkunftsarten haben - wir haben z.B. keine aus nichtselbstständiger Arbeit.


    Also wie man sieht bin ich immer noch ratlos und weiß überhaupt gar nichts - schon gar nicht alles... :((tax 2021-01.jpgtax 2021-03.jpg

    • Offizieller Beitrag

    Ich war bei der Nr. 1. Bei der Nr. 3 ist es noch einfacher, denn ist gerade für diese Fälle. Und das sagt Dir sogar Dein Programm. ;)


    Das siehst Du dann übrigens auch in der Steuerberechnung und der zugehörigen Anlage/n.


    Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen Nr.1 .png

    Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen Nr.3 - 1 .png Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen Nr.3 - 2 .png

  • Hm. Also irgendwo ist da der Wurm drin. Das ist automatisch eingetragen worden unter Nr.3. Und wenn ich die Bescheinigung des FA aufrufe - s. Foto - dann steht da ja ganz klar "Abfindung Kleinbetragrente = 1" Aber bei mir sieht das Programm halt so aus wie in dem Foto "Leistung Nr.3". Es steht dann natürlich in der Steuerberechnung auch nichts von Fünftelregel. Vielleicht muss ich da nochmal mit der Cosmos reden?

    Aber: wenn ich mir deine Steuerberechnung so anschaue, wo es anscheinend tatsächlich um sage und schreibe 15,00 EUR Differenz geht (?) und daß bei ganz anderen Steuersummen. (Wir haben ja nur ein zu versteuerndes Einkommen inkl. Abfindung von knapp 30.000 EUR...) Dann würde ich sagen: lohnt kein bißchen den ganzen Aufwand!

    Wenn das stimmt, dann bedanke ich mich jetzt einfach nochmal herzlich für die ganze Mühe, die du dir mit mir gemacht hast und wünsche dir ein schönes Wochenende, einen schönen (und gesunden!) Sommer und überhaupt... :))

    Bescheinigung FA.jpgLeistung Nr.3.jpg

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich steht der Betrag da als zu besteuern drin. Ist bei mir nicht anders.

    Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen Nr.3 - 3 .png

    Aber ermäßigt i.S. § 34 EStG, was Dir dann nach einem ok durch das Programm erläutert wird. Genau das zeigen doch meine obigen Screenshots einscghließlich dem aus der Steuerberechnung. Die Nr. 3 ist immer ermäßigt besteuert, wie es Dir eben das Programm auch erläutert.

  • Asche auf mein Haupt! Manchmal bin ich einfach zu hibbelig... Hätte mir mal genauer deine Screenshots anschauen sollen. Nämlich den mit dem Fragezeichen. Und wenn ich meine Berechnung genauer angeschaut hätte, hätte ich dann auch gefunden, daß das Programm das tatsächlich einfach ganz von selbst macht.

    Nervös macht mich einfach, daß das Programm eine - wie ich finde - erstaunlich hohe Nachzahlung von 1700,00 EUR ausgerechnet hat. Die verschwindet, wenn ich die Abfindung rausnehme. Also von 4500,00 EUR verschwinden mal einfach so wieder 1700,00. Da dachte ich halt, da hat irgendwas nicht geklappt.

    Na ja. Auf jeden Fall nochmal vielen Dank und entschuldige, daß ich dir so viel Mühe gemacht habe! :((

    • Offizieller Beitrag

    Prima und gerne geschehen. Mann muss halt immer genau lesen und wirklich auch die super Programmhilfen/-infos nutzen.


    Wie sich das steuerlich auswirkt, liegt ja immer auch an den anderen Einkünften. Einen Anhaltspunkt hat man da ja schon beim durch das Programm ausgewiesenen persönlichen Grenzsteuersatz.