Hallo, ich wollte den in 2020 erzielten Gewinn zum geplanten Umbau in 2021 verwenden.
Ist dabei in Buhl T@x der Begriff Rückstellung zu verwenden? in meinen Kontenplänen finde ich nur Rücklagen, die mir nichts sagen oder neue Fragen aufwerfen
Gewinn in 2020 ist ca 3k€, Umbau und Invest wird ca 5k€ kosten.
Wie verbucht man das hier korrekt in den laufenden Buchungen bzw ggf in der EÜR
Einzelunternehmen, kein Kleinunternehmer, 2 Ladenlokale, ~40k€ Umsatz, Nebengewerbe, weiterhin im Angestelltenverhältnis.
Hatte schon gelesen, das das bilden von Rückstellungen zu Diskussionen mit dem Finanzamt führen kann. Dem würde ich nicht ausweichen wollen, es aber dennoch korrekt verbuchen.
Für hilfreiche Hinweise bin ich schon jetzt dankbar.
Ciao Eni