Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung abgelehnt

  • as Finanzamt hat die ermäßigte Besteuerung einer gezahlten Abfindung abgelehnt, weil die Abfindung nicht die Jahreseinkünfte der Vorjahre überschreitet. ist das rechtens?

    • Offizieller Beitrag

    Ob die Voraussetzungen für eine begünstigte Besteuerung i.S. § 34 EStG und eine sog. Zusammenballung gegeben ist, ist von unterschiedlichen Kriterien abhängig. Und nicht jede "Abfindung" ist dann eben nach dieser Vorschrift begünstigt. Es gibt ja z.B. auch Fälle der Freistellung, wo dann eben das Gehalt bis zum Ende weitergezahlt wird. Im Zweifel solltest Du einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu Rate ziehen, der sich alle Unterlagen genau anschauen kann.