Hallo,
im Bescheid der Einkommenssteuer wurden mir die Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Kontext mit Home Office bzw. Corona-Pandemie komplett nicht anerkannt.
Begründung gem. Bescheid: "Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer doppleten Haushaltsführung können nur für drei Monate nach Aufnahme der Beschäftigung am neuen Beschäftigungsort berücksichtigt werden."
Den beruflich bedingten doppleten Haushalt führe ich seit 10/2019 und ist vom FA auch anerkannt.
Gem. meiner Angaben im Bereich 'Corona SteuerCheck' sollten Verpflegungsmehraufwendungen (bei Arbeitnehmern) angesetzt werden können sofern 30 oder mehr Tage Unterbrechung bestehen und somit beginnt die dreimonatige Frist erneut.
Hier meine Angaben im Überblick:
- 1. Unterbrechnungszeitraum: 16.03.2020 - 15.06.2020
- 2. Unterbrechnungszeitraum: 28.09.2020 - 31.12.2020
- Der Zeitraum für Verpflegungsmehraufwendungen beträgt daher 92 Tage (16.06.2020 - 15.09.2020).
- 27 Tage für An- und Abreise (bei Übernachtung)
- Ansatz von 27 Tagen x 14 EUR = 378 EUR
- 65 Tage für Tage mit Abwesenheit von 24 Stunden
- Ansatz von 65 Tagen x 28 EUR = 1.820 EUR
In Summe 2.198 EUR Verpflegungsmehraufwand für 2020 im Kontext der Corona
Pandmie / doppelten Haushaltsführung.
Weitere Recherche-Quellen:
https://www.steuertipps.de/ste…rklaerung/coronabedingte-
steueraenderungen-und-hinweise-fuer-ihre-steuererklaerung-2020
https://www.vlh.de/krankheit-v…-finanziellen-folgenfuer-
arbeitnehmer.html
Wie ist hier nun die korrekte Behandlung bzw. ist mein Ansatz der Verpflegungsmehraufwendungen korrekt?
Besten DANK und viele Grüße