Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung in der Corona-Pandemie im Kontext mit Home Office

  • Hallo,


    im Bescheid der Einkommenssteuer wurden mir die Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Kontext mit Home Office bzw. Corona-Pandemie komplett nicht anerkannt.

    Begründung gem. Bescheid: "Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer doppleten Haushaltsführung können nur für drei Monate nach Aufnahme der Beschäftigung am neuen Beschäftigungsort berücksichtigt werden."


    Den beruflich bedingten doppleten Haushalt führe ich seit 10/2019 und ist vom FA auch anerkannt.


    Gem. meiner Angaben im Bereich 'Corona SteuerCheck' sollten Verpflegungsmehraufwendungen (bei Arbeitnehmern) angesetzt werden können sofern 30 oder mehr Tage Unterbrechung bestehen und somit beginnt die dreimonatige Frist erneut.


    Hier meine Angaben im Überblick:


    • 1. Unterbrechnungszeitraum: 16.03.2020 - 15.06.2020
    • 2. Unterbrechnungszeitraum: 28.09.2020 - 31.12.2020
    • Der Zeitraum für Verpflegungsmehraufwendungen beträgt daher 92 Tage (16.06.2020 - 15.09.2020).


    • 27 Tage für An- und Abreise (bei Übernachtung)
    • Ansatz von 27 Tagen x 14 EUR = 378 EUR


    • 65 Tage für Tage mit Abwesenheit von 24 Stunden
    • Ansatz von 65 Tagen x 28 EUR = 1.820 EUR


    In Summe 2.198 EUR Verpflegungsmehraufwand für 2020 im Kontext der Corona

    Pandmie / doppelten Haushaltsführung.



    Weitere Recherche-Quellen:


    https://www.steuertipps.de/ste…rklaerung/coronabedingte-

    steueraenderungen-und-hinweise-fuer-ihre-steuererklaerung-2020


    https://www.vlh.de/krankheit-v…-finanziellen-folgenfuer-

    arbeitnehmer.html


    Wie ist hier nun die korrekte Behandlung bzw. ist mein Ansatz der Verpflegungsmehraufwendungen korrekt?



    Besten DANK und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Weitere Recherche-Quellen:

    Warum schaut man nicht einfach bei Buhl, da der ja auch die genutzte Software bereitstellt?


    Doppelte Haushaltsführung - Quelle: Buhl steuerensparen.de


    1. Unterbrechnungszeitraum: 16.03.2020 - 15.06.2020
    2. Unterbrechnungszeitraum: 28.09.2020 - 31.12.2020

    Und die Unterbrechungszeiträume hast Du dem FA auch so nachvollziehbar glaubhaft gemacht? Oder konnte/musste das FA davon ausgehen, dass Du Dein Home-Office in Deinem doppelten Haushalt ableistetest?


    Der Zeitraum für Verpflegungsmehraufwendungen beträgt daher 92 Tage (16.06.2020 - 15.09.2020).


    27 Tage für An- und Abreise (bei Übernachtung)
    Ansatz von 27 Tagen x 14 EUR = 378 EUR


    65 Tage für Tage mit Abwesenheit von 24 Stunden
    Ansatz von 65 Tagen x 28 EUR = 1.820 EUR

    Auf jeden Fall hätte ich mit der Anzahl der Tage Probleme, sofern wie durch An-/Abreisetag nahegelegt, Familienheimfahrten durchgeführt wurden.

  • Hallo,


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Ja, in der Hilfe von tax/Corona-Chek habe ich als erstes nachgelesen bzw. bin dadurch auf die Möglichkeit des Ansatzes der Verpflegungsmehraufwendungen gestoßen.


    Das FA hat sich bzgl. meiner Unterbrechungszeiten bei mir schriftlich gemeldet worauf ich dann mit der Sachbearbeiterin telefoniert habe. Für Sie ist alles glaubhaft nachvollziehbar bzw. musste ich nichts schriftlich nachreichen. Sie sagte mir in einem zweiten Telefonat, dass alles in Ordnung sei und die Bearbeitung wie von mir beantragt erfolgt. Dies war beim Bescheid nun wider Erwarten aber nicht der Fall.


    Die genannten Tage bzgl. An- und Abreise sowie Abw.heit von 24 Stunden entsprechen selbstverständlich der Realität bzw. habe ich 2020 "Buch geführt", wann ich vor Ort in der Zweitwohnung/doppelten Haushalt anwesend war und vor Ort war und wann ich im Erstwohnsitz bzw. Home Office war.


    Ich möchte eigentlich nur wissen, ob ich es richtig verstanden habe, dass man die Verpflegungsmehraufwendungen im Home Office während der Pandemie nun ansetzen kann oder nicht, wenn man eine Unterbrechung von 30 oder mehr Tagen im Home Office hatte.


    Gem. Begründung des FA bzw. Bescheids sieht es für mich so aus, dass die Pandemie hierfür keine Rolle spielt bzw. nur die "klasssichen" Gründe wie z.B. Urlaub, Krankheit mit 30 oder mehr Tagen Abwesenheit den Ansatz berechtigen bzw. nur nach Aufnahme meiner damals neuen Tätigkeit (im Steuerjahr 2019).



    Besten DANK und viele Grüße

    JK

    • Offizieller Beitrag

    Das FA hat sich bzgl. meiner Unterbrechungszeiten bei mir schriftlich gemeldet worauf ich dann mit der Sachbearbeiterin telefoniert habe. Für Sie ist alles glaubhaft nachvollziehbar bzw. musste ich nichts schriftlich nachreichen. Sie sagte mir in einem zweiten Telefonat, dass alles in Ordnung sei und die Bearbeitung wie von mir beantragt erfolgt. Dies war beim Bescheid nun wider Erwarten aber nicht der Fall.

    Gem. Begründung des FA bzw. Bescheids sieht es für mich so aus, dass die Pandemie hierfür keine Rolle spielt bzw. nur die "klasssichen" Gründe wie z.B. Urlaub, Krankheit mit 30 oder mehr Tagen Abwesenheit den Ansatz berechtigen bzw. nur nach Aufnahme meiner damals neuen Tätigkeit (im Steuerjahr 2019).

    Für mich sieht es so aus, als wenn schlicht und einfach ein Flüchtigkeitsfehler bei der Bearbeitung passiert ist. Warum also nicht einfach noch einmal zum Telefon greifen?


    Die genannten Tage bzgl. An- und Abreise sowie Abw.heit von 24 Stunden entsprechen selbstverständlich der Realität bzw. habe ich 2020 "Buch geführt", wann ich vor Ort in der Zweitwohnung/doppelten Haushalt anwesend war und vor Ort war und wann ich im Erstwohnsitz bzw. Home Office war.

    Und wie kann man bei 92 oder 93 Kalendertagen auf 92 Tage mit Verpflegungsmehraufwendungen kommen? Du wirst ja wohl kaum Samstags nachhause fahren und Sonntags wieder an Deinen doppelten Haushalt. Sorry, aber ich verstehe die Rechnung nicht.

    Der Zeitraum für Verpflegungsmehraufwendungen beträgt daher 92 Tage (16.06.2020 - 15.09.2020).


    27 Tage für An- und Abreise (bei Übernachtung)
    Ansatz von 27 Tagen x 14 EUR = 378 EUR


    65 Tage für Tage mit Abwesenheit von 24 Stunden
    Ansatz von 65 Tagen x 28 EUR = 1.820 EUR


    In Summe 2.198 EUR Verpflegungsmehraufwand für 2020 im Kontext der Corona Pandmie / doppelten Haushaltsführung.

  • Hallo,


    da die Sachbearbeiterin 4 Wochen im Urlaub ist, kann ich derzeit nicht mit ihr sprechen. Die Vertretung bat mich um einen Einspruch via ELSTER, was ich getan habe.


    Bzgl. der Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen habe ich die Maske in tax 2021 im Corona Check wie folgt ausgefüllt bzw. wird mir vom Programm dann die 92 Tage wie folgt berechnet. Entweder habe ich einen Fehler bei der Eingabe gemacht oder im Programm ist ggf. ein Fehler an dieser Stelle(?).


    Viele Grüße

    JK

    Verpfl.mehraufw.2020.jpg

    • Offizieller Beitrag

    Woher soll "das Programm" denn wissen, an welchen Tagen Du die Familienheimfahrten durchgeführt hast und an welchen Tagen Du Dich eben gar nicht am Ort des doppelten Haushalts aufgehalten hast. Da musst Du ggf. im Kalender eben die Tage an-/abwählen. So kann das nicht stimmen bei der üblichen 5-Tage-Woche.

  • Hallo,


    die Anzahl der An- und Abreisetage wurde in der Maske der Verpflegungsmehraufwendungen mittels der Kalenderfunktion im Programm entsprechend hinterlegt, d.h. hier habe ich sämtliche Tage für An- und Abreisen (zum Zweitwohnsitz/doppelten Haushalt) ausgewählt, so dass die insg. 27 Tage ausgewiesen werden (die Informationen habe ich wie gesagt aus meinen Aufzeichnungen / "Buchführung" vorliegen).


    Analog wurde dies für die Tage der Abwesenheiten von 24 Stunden mittels der Kalenderfunktion ausgewählt.


    Des Weiteren wurde im CoronaCheck Steuer Check in der Maske 'Wurden weniger Heimfahrten berücksicht' (ist der Punkt gleich nach 'Vier Wochen Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung) insg. 26 durchgeführte Heimfahrten im Punkt 'Davon tatsächlich durchgeführte Heimfahrten' eingetragen sowie 0 durchgeführte Telefonate mit der Familie.

    Als max. Anzahl an Telefonaten bzw. Anzahl Heimfahrten hat mir tax 53 in dieser Maske angezeigt.


    Hierfür wurde dann auch eine entsprechende Entfernungspauschale für diese Anzahl an Fahrten berechnet (26 Fahrten x 148 km (= einfach Entfernung zum doppelten Haushalt) x 0,30 EUR/km = 1.155 EUR).


    Daher bin ich nach wie vor der Meinung, alles korrekt angegeben zu haben oder aber ich habe einen Denkfehler, der mir nicht bewuss ist.



    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Daher bin ich nach wie vor der Meinung, alles korrekt angegeben zu haben oder aber ich habe einen Denkfehler, der mir nicht bewuss ist.

    Dein Zeitraum hat überhaupt nur 92 Kalendertage:

    Kalender 16.06.2020-15.09.2020 .png

    Und was ist da mit Samstagen und Sonntagen? Die sind da dann mit drin und müssen bei der üblichen 5-Tage-Woche abgewählt werden bzw. dürfen nicht mitgerechnet werden.

  • Hallo,


    nochmals vielen DANK für die Informationen. Ich glaube jetzt meinen Fehler gefunden zu haben.


    Hierzu bitte die beiten Screenshots der Kalender bzgl. An- und Abreise bzw. Abwesenheiten von 24 Std. Ich habe die Samstage und Sonntage bei den Tagen mit Abwesenheit von 24 Std. nicht herausgerechnet. Ich habe eine reguläre 5-Tage Woche.

    Ich habe mir es einfach gemacht und eine Differenz zwischen den max. 92 Tagen und der An- und Abreisetage von 27 Tagen herangezogen, welche dann bei den Abwesenheiten zu falschen 65 Tagen geführt hat (92 - 27 = 65). Effekt sind es nun 39 Tage, wenn man die SA und SO herausrechnet.


    Dann werde ich nun mit den 39 Tagen bei den Abwesenheiten von 24 Std. (sowie den bereits korrekten 27 Tagen für An- und Abreise) die Korrektur vornehmen und das FA entsprechend informieren.

    Somit müssten Sie aus meiner Sicht und meinem Verständnis selbige Tage für Verpflegungsmehraufwand im HO anerkennen.


    Besten DANK und viele Grüße