Steuererklärung: bei Einzelveranlagung gehälfelte Beträge fehlerhaft ans FA übertragen?

  • Servus miteinander,

    seit Jahren mach ich die Est-Erkl. mit TAX.

    Dieses Jahr gibt es eine Riesendiskrepanz zwischen errechnetem Guthabenvon Tax und Nachzahlungsverlangen des FA im vierstelligen Bereich.

    Die Mitarbeiterin des Finanzamts sagt, dass sie kaum etwas geändert hat und die Daten so übernommen hat, wie ich sie übermittelt habe.


    Jedoch fehlen die gehälftelten Beträge (z.B. der Vorsorgeaufwendungen) jeweils des anderen Partners, des halben Überbelastungsbetrags bei den Sonderausgaben und des Behinderten-Pauschbetrags. Es wurde also der Betrag jeweils gehälftelt, aber beim Partner nicht angerechnet. Die Steuerberechnung von Tax bzw. der Vergleich moniert die fehlenden Beträge natürlich.


    Kann da die Übertragung fehlerhaft gewesen sein?

    Noch sagt das FA, dass ich auch bei einem Einspruch nicht viel Erfolg hätte, da die Daten 1:1 übernommen wurden.

    Wo setze ich hier also an???
    Für den Einspruch habe ich noch 5 Tage Zeit....

    Danke für die Schützenhilfe!
    Herzliche Grüße
    Elke

    • Offizieller Beitrag

    Kann da die Übertragung fehlerhaft gewesen sein?

    nein


    Die Mitarbeiterin des Finanzamts sagt, dass sie kaum etwas geändert hat und die Daten so übernommen hat, wie ich sie übermittelt habe.

    Das glaube ich gerne.


    Noch sagt das FA, dass ich auch bei einem Einspruch nicht viel Erfolg hätte, da die Daten 1:1 übernommen wurden.

    Dann kennt die Dame wohl das Prozedere nicht. Bei jeder Bearbeitung eines der Ehegatten ergeht eine Kontrollmitteilung über die zu berücksichtigenden hälftigen Beträge dieses Partners an die Steuernummer des anderen Partners. Daraufhin wird dann entsprechend berücksichtigt und ggf. berichtigt. Das kannst Du übrigens auch schon aus den Erläuterungen zur Steuerberechnung Deines Programms erkennen/erlesen:

    Einzelveranlagung Partner hälftige Aufteilung .png



    Wo setze ich hier also an???
    Für den Einspruch habe ich noch 5 Tage Zeit....

    Dann wird es aber Zeit. Einspruch einlegen bei beiden Partnern und antragsgemäße Veranlagung unter Berücksichtigung der hälftigen Anteile des anderen Partners beantragen. Sofern Nachzahlungen gefordert sind natürlich insoweit jeweils auch die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide beantragen.


    Dann kann man zu Gunsten der Auskunft erteilenden Person beim FA nur hoffen, dass diese aufgrund der Nachnamen bzw. der Art der Einkünfte nicht für beide Erklärungen zuständig ist. Das wäre dann noch peinlicher.


    Warum wartet man mit so etwas eigentlich bis zur letzten Woche?

  • Danke für deine Hilfe.
    Habe heute das Ganze in einem weiteren Telefonat mit dem FA aufdröseln können. (War nicht das erste, jedoch bei den vorausgegangenen meinte sie immer, sie hätte die Daten so übernommen und keine Handhabe. Ich musste jetzt mich da erst reindenken... bisher hat da nie was gefehlt zwischen Tax und FA...)
    Die Dame vom FA musste die hälftigen Beträge wirklich händisch umeinander schieben, und das wusste sie nicht.
    Wieder was gelernt!

    Danke für die Hilfe!
    LG
    elke