Betriebliche Altersversorgung § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

  • Ich muss erstmalig die Betriebliche Altersversorgung vom kommunalen Versorgungsverband eintragen und finde einfach nicht die entsprechende Stelle. Wo finde ich diese??

    • Offizieller Beitrag

    Du hast aber schon mal gelesen, was in § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG steht, oder?

    Zitat

    7Bei erstmaligem Bezug von Leistungen, in den Fällen des § 93 Absatz 1 sowie bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistung hat der Anbieter (§ 80) nach Ablauf des Kalenderjahres dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen im Sinne der Sätze 1 bis 3 je gesondert mitzuteilen; mit Einverständnis des Steuerpflichtigen kann die Mitteilung elektronisch bereitgestellt werden.

    Da steht nur, dass eine Bescheinigung ausgestellt und elektronisch übermittelt werden muss.


    Da muss schon noch etwas anderes zu Art der Rente etc. stehen. Üblicherweise lassen sich die Daten für den Vordruck nebst Zeile in der Leistungsmitteilung bzw. der Steuerbescheinigung nachlesen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Betriebliche Altersversorgung § 22 Nr,5 Satz 7 Estg“ zu „Betriebliche Altersversorgung § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG“ geändert.