Eigenverbrauch Photovoltaik, unterschiedliche Bemessungsgrundlagen für Entnahme (Einkommensteuer) und unentgeltliche Wertabgabe (Umsatzsteuer)

  • Hallo,

    ich mache erstmals die Steuererklärungen für meine im Sommer 2020 in Betrieb genommene PV-Anlage (Eigenverbrauch und Einspeisung).


    Für den selbst genutzten Strom kann ich als Entnahmewert für die Gewinnermittlung als Marktwert die Einspeisevergütung (netto bei mir 0,944 E/Kwh) ansetzen, das ist günstiger als die ebenfalls mögliche Pauschale von 20 Ct/Kwh und noch günstiger als der Preis, den ich beim Versorger zu zahlen hätte (ca. 27 Ct/kwh). Dieser Wert ist aber für die Umsatzsteuer (sog. unentgeltliche Wertabgabe) zwingend anzusetzen, vgl. Anwendungserlass des BMF.


    Wenn ich bei der Gewinnermittlung die Entnahme mit 0,0944 €/kwh berechne, bucht das Programm automatisch die Umsatzsteuer darauf und übernimmt diese Werte in die Umsatzsteuererklärung, obwohl ich dort eine andere Bemessungsgrundlage anwenden muss.


    Wie bringe ich das dem Programm bei? Ich könnte zwar die Werte in der Umsatzsteuererklärung überschreiben, dann bleibt aber immer noch der unzutreffende Umsatzsteuerbetrag in der EÜR.


    Danke für die Hilfe!

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für den Hinweis! Weil die Anlage von einer Ehegatten-GbR betrieben wird (eigene Steuernummer), hatte ich bereits eine eigene Gewinnermittlung vorgenommen, in der diese Angaben und Weichenstellungen nicht vorgesehen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Hätte man aber auch oben schon darauf hinweisen können. ;)


    Ich persönlich würde dann mit drei Dateien arbeiten:

    • Die erste Datei dann eine "ESt-Datei" nur mit den Grunddaten der Eheleute. Da dann nur gewerbliche Einkünfte angeben und als Eigentümer beide Eheleute. Dann kann man auch die GbR genau benennen. Dann eben alles wie von mir oben schon gezeigt auf Deinen Fall anwenden. Anschließend kannst Du "nur die EÜR sowie die USt abgeben" auswählen/anklicken und diese mit ELSTER versenden.
    • Die zweite Datei würde ich als Feststellungserklärung anlegen und da das Ergebnis der EÜR manuell eintragen.
    • Dir dritte Datei dann die ganz normale ESt-Datei anlegen und für beide Eheleute das jeweilige anteilige Ergebnis als Beteiligungseinkünfte eingeben.