Hallo,
ich mache erstmals die Steuererklärungen für meine im Sommer 2020 in Betrieb genommene PV-Anlage (Eigenverbrauch und Einspeisung).
Für den selbst genutzten Strom kann ich als Entnahmewert für die Gewinnermittlung als Marktwert die Einspeisevergütung (netto bei mir 0,944 E/Kwh) ansetzen, das ist günstiger als die ebenfalls mögliche Pauschale von 20 Ct/Kwh und noch günstiger als der Preis, den ich beim Versorger zu zahlen hätte (ca. 27 Ct/kwh). Dieser Wert ist aber für die Umsatzsteuer (sog. unentgeltliche Wertabgabe) zwingend anzusetzen, vgl. Anwendungserlass des BMF.
Wenn ich bei der Gewinnermittlung die Entnahme mit 0,0944 €/kwh berechne, bucht das Programm automatisch die Umsatzsteuer darauf und übernimmt diese Werte in die Umsatzsteuererklärung, obwohl ich dort eine andere Bemessungsgrundlage anwenden muss.
Wie bringe ich das dem Programm bei? Ich könnte zwar die Werte in der Umsatzsteuererklärung überschreiben, dann bleibt aber immer noch der unzutreffende Umsatzsteuerbetrag in der EÜR.
Danke für die Hilfe!