Vorläufiger Steuerbescheid wird erneut Monate später ersetzt, aber nicht mehr über Tax prüfbar. Gibt es da eine Möglichkeit auch diesen zu kontrollieren?

  • Hi,

    zum wiederholtem Male bekomme ich Monate später nach meinem Steuerbescheid, der ja auch im Tax Lotsen abrufbar war, einen neuen Bescheid, wo ich jetzt alles doppelt zurückzahlen soll.

    Da ich die Erklärungen nicht verstehe, deshalb die Frage...Kann ich mittels des Tax Programms den neuen Bescheid irgendwie prüfen. Online abrufbar ist dieser nicht . War ja für mich eigentlich auch längst alles zu meiner Zufriedenheit erledigt.

    Was kann ich tun?

  • Dani :


    Du kannst über "Nachbearbeitung" nach einem aktualisierten Bescheid suchen lassen.

    Wenn dieser durch das FA elektronisch bereitgestellt wurde, wird dieser dann heruntergeladen.

    Für den Fall, dass das FA den Bescheid nicht elektronisch bereitgestellt hat, hilft nur der Vergleich der Papierversion.

    Die Unteschiede dabei sollten schnell zu finden sein. In der Regel stehen Änderungsgründe auch im Abschnitt "Erläuterungen ...".


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Das FA stellt nur den erstmaligen Bescheid eines Veranlagungszeitraums über ELSTER zum Bescheiddatenabruf bereit. Für Berichtigungsbescheide wird das seit etlichen Jahren nicht mehr zur Verfügung gestellt.


    ELSTER-Portal: Suche "Bescheiddaten"

    Zitat

    Abholung von Bescheiddaten

    Ich möchte meinen elektronischen Bescheid abholen und erhalte die Meldung: "Es stehen keine Bescheiddaten zur Abholung zur Verfügung.".

    Die Bescheiddaten werden erst an dem Tag online zur Verfügung gestellt, an dem auch der Steuerbescheid in Papierform erstellt wird (= Bescheiddatum). Sollten Sie noch keinen Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt erhalten haben, so können auch keine Bescheiddaten online zur Verfügung stehen. Sollten Sie Ihren Steuerbescheid schon erhalten haben, dann überprüfen Sie bitte, ob sich ein Vermerk darauf befindet, dass die Bescheiddaten antragsgemäß elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Nur in diesem Fall wurden die Bescheiddaten elektronisch zur Verfügung gestellt.

    Hinweis:

    Bescheiddaten werden nur für Erstbescheide bereitgestellt und nicht für geänderte Bescheide.

    Außerdem kann es leider in seltenen Fällen vorkommen, dass Bearbeiter im Finanzamt die Daten der komprimierten Steuererklärung manuell in die Systeme der Finanzverwaltung übernehmen. In diesen Fällen können leider keine elektronischen Bescheiddaten zur Verfügung gestellt werden.


    Da ich die Erklärungen nicht verstehe, deshalb die Frage...

    Die Erläuterungen des Finanzamts erklärt Dir aber auch ein Bescheiddatenabgleich nicht. Die musst Du schon lesen und dann eben dem Grunde nach prüfen. Üblicherweise geht einem solchen Verwaltungsakt doch ein Schriftwechsel voraus oder es liegen Grundlagenbescheide vor, die durch das FA ausgewertet werden und die man doch auch kennt. Also die Erläuterungen des FA zum ESt-Bescheid gründlich lesen.

  • Natürlich lese ich den Bescheid, deswegen ja meine Frage, ob es im Steuerprogramm nachträglich eine Möglichkeit gibt auch diesen Bescheid zu prüfen. Auch durch manuelle Eingabe von mir aus. Genau wie der erste Bescheid könnte ja der zweite auch falsch sein. Fühle mich dem FA ausgeliefert.

    • Offizieller Beitrag

    War ja für mich eigentlich auch längst alles zu meiner Zufriedenheit erledigt.

    Das ein Bescheid geändert wird, bedeutet ja nicht, dass der Erstbescheid im Zeitpunkt der Erteilung (materiellrechtlich) falsch war. Deshalb ja auch mein Hinweis auf etwaige Grundlagenbescheide und die Berichtigungsvorschrift des § 175 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Oder der/die Erstbescheid/e war/en punktuell teilweise vorläufig und wurden nach Bestätigung der Rechtslage durch die Gerichte entsprechend korrigiert.


    Genau wie der erste Bescheid könnte ja der zweite auch falsch sein. Fühle mich dem FA ausgeliefert.

    Da ja der Erstbescheid sicherlich diverse Erläuterungen des FAs hatte und auch der zweite Bescheid des FAs sicherlich eine konkrete Berichtigungsvorschrift sowie eine detaillierte Erläuterung enthält, sollte das dem Grunde nach doch eigentlich schnell geklärt sein. Und betragsmäßig kann sich da ja nun nicht sehr viel geändert haben. Die geänderte Besteuerungsgrundlage lässt sich da wirklich unschwer ersehen, da muss man nur beide Bescheide nebeneinanderhalten.


    ... meine Frage, ob es im Steuerprogramm nachträglich eine Möglichkeit gibt auch diesen Bescheid zu prüfen.

    Noch einmal nein, diese Möglichkeit gibt es nicht, da das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung insoweit eine Bescheiddatenrückübermittlung nicht mehr durchführt. Wie oben schon gesagt, die Bescheide nebeneinanderlegen und Du siehst auf den ersten Blick die geänderte Besteuerungsgrundlage und in den umfangreichen Erläuterungen zum Bescheid findest Du sicherlich auch die rechtliche Begründung dazu.


    Ohne nähere Infos von Deiner Seite zum Sachverhalt und den Änderungen bzw. Änderungsgründen kann Dir auch niemand etwas dazu sagen.

  • Also die eigentliche Frage, das ich mit Hilfe des Programms, nicht prüfen kann, ist geklärt. Dafür danke.

    Das ich über ständige nachträgliche Änderungen nicht begeistert bin, sollte auch zu verstehen sein. Erst bekommt man Geld zurück, dann darf man Monate später das dreifache dem FA überweisen ist nun mal für mich nicht befriedigend.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Vorläufiger Steuerescheid wird erneut Monate später ersetzt, aber nicht mehr über Tax prüfbar. Gibt es da eine Möglichkeit auch diesen zu kontrollieren?“ zu „Vorläufiger Steuerbescheid wird erneut Monate später ersetzt, aber nicht mehr über Tax prüfbar. Gibt es da eine Möglichkeit auch diesen zu kontrollieren?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Das ich über ständige nachträgliche Änderungen nicht begeistert bin, sollte auch zu verstehen sein. Erst bekommt man Geld zurück, dann darf man Monate später das dreifache dem FA überweisen ist nun mal für mich nicht befriedigend.

    Dann sag doch mal was zu den Gründen.


    Bei Grundlagenbescheiden und entsprechenden Beteilungen kann das je nach Anzahl auch schon mal dutzendfach berichtigt werden. Kommt immer auf den Einzelfall an und ist im Zweifel ganz normal. Wenn das bei Dir öfter vorkommt, könnte es ja mutmaßlich ein Fall mit Beteiligungseinkünften bzw. Grundlagenbescheiden sein. Dann könnte man natürlich darüber nachdenken, die Erklärung schlicht und einfach erst abzugeben, wenn einem die Ergebnisse aller Beteiligungen bekannt sind.


    Und wenn hinsichtlich eines vorläufig zu Deinen Gunsten berücksichtigten Sachverhaltes der abschließende richterliche Entscheid vorliegt, dann wird das natürlich auch geändert. Deshalb gibt es ja die Vorläufigkeiten und Änderungen in diesem Zusammenhang übrigens sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten.

  • Das FA stellt nur den erstmaligen Bescheid eines Veranlagungszeitraums über ELSTER zum Bescheiddatenabruf bereit. Für Berichtigungsbescheide wird das seit etlichen Jahren nicht mehr zur Verfügung gestellt.


    ELSTER-Portal: Suche "Bescheiddaten"

    Dann verstehe ich aber den in Tax vorhandenem Button "nach aktualisiertem Bescheid suchen" nicht.

    Wenn kein anderer Bescheid heruntergeladen werden kann, ist dieser Button m.E. überflüssig.


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Dann verstehe ich aber den in Tax vorhandenem Button "nach aktualisiertem Bescheid suchen" nicht.

    Wenn kein anderer Bescheid heruntergeladen werden kann, ist dieser Button m.E. überflüssig.


    mfg web-gb

    So ist es aber. Und das schon seit einigen Jahren. Vielleicht ist das ja so formuliert, da es jetzt mittlerweile ja die Möglichkeit gibt, sich den "ESt-Bescheid ausschließlich als PDF" (!) zusenden zu lassen. Dem muss man dann ja ggf. gegenüber dem FA auch ausdrücklich zustimmen. Dieser ist dann ja auch rechtsverbindlich und man bekommt keinen Papierbescheid mehr. Konsequenter Weise kommen dann natürlich auch Berichtigungsbescheide auf diesem Wege und müssen abgerufen werden können. Wobei die ja auch alternativ immer im ELSTER-Portal im eigenen Account vorliegen.


    elektronischer Bescheid als PDF tax 2021 - 1 .png

  • Dann sag doch mal was zu den Gründen.

    Im Prinzip suche ich doch nur eine Möglichkeit, es mit Hilfe des Programms zu verstehen. Vielleicht könnte ich ja alternativ alles nochmal ausfüllen, und den Datenabgleich manuell eingeben. Ich meine das dies früher so mal ging. Quasi ohne automatischen Datenabruf.

    Aber vielleicht habe ich auch unwissentlich fehlerhafte Angaben gemacht, welche eben im Nachhinein vom FA korrigiert wurden. In meinem Fall gibt es seit 3 Jahren Familienzuwachs und ich tu mir schwer das im Programm anzugeben. Ebenfalls kam letztes Jahr noch Kurzarbeit dazu. Möchte eben vermeiden, auch im nächsten Jahr eine Überraschung zu erleben. Ich lade einfach mal die Erläuterung hier hoch, vielleicht ist die Antwort ganz einfach.

    ST.jpg

  • Dani
    Mein Tip: Drucke Dir den in Tax vorhandenen Steuerbescheid aus (Button "Berechnung") und lege die beiden Blätter nebeneinander.

    Dann Position für Position vergleichen.

    In den Bemerkungen sind bereits die Hinweise enthalten, wo Abweichungen auftauchen könnten:
    - Erziehungsgeld, Elterngeld, BaFög (anscheinend hast Du hier Leistungen nicht eingetragen)

    - Entlastungbetrag für Alleinerziehende (incl. Angaben zu den Kondern)

    - Altersvorsorgebeiträge

    - Lohnersatzleistungen (vielleicht nicht angegeben?, allein diese 2.237,- € führen bei 20% Steuersatz schon zu ca. 450,- € mehr Steuern)

    - Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen beantragt?

    - den kompletten Bereich Werbungskosten kannst Du außer acht lassen, hier wurde die Pauschale von 1.000,- € angesetzt

    So hangelst Du Dich von Zeile zu Zeile durch und markierst erst mal die Abweichungen.

    Danach liest Du Dir nochmal die Erläuterungen des FA zur jeweiligen Rubrik durch.

    Im Anschluss kannst Du entscheiden, ob Du die Begründung nachvollziehen kannst oder nicht.


    Vermutlich werden mehrere Punkte Abweichungen aufweisen.

    Dies ist aber nur eine Handlungsempfehlung. Zu steuerlichen Fragen darf im Forum nicht geantwortet werden.

    Dazu würde Deine veröffentlichten Daten auch nicht ausreichen.


    Du musst im übrigen nicht alle Daten neu eintragen. Du kannst in den Änderungsmodus umschalten (Extras - Änderungsmodus) und dort Deine Angaben ändern. Dann siehst Du sofort, wie es sich steuerlich auswirkt. Hinterher kannst Du die Änderungen entweder akzeptieren oder verwerfen.


    mfg web-gb