Hallo. Meine Frage kann das Finanzamt einen vorläufigen Steuerbescheid ändern aufgrund eines Fehlers des zuvor zuständigen Finanzbeamten?
Dieser hatte die 15% Regel bei den Anschaffungskosten nicht berücksichtigt. Jetzt sollen wir erhaltene Gelder zurückzahlen. Es gibt doch meines wissens
ein Urteil vom Landesfinanzgericht Pfalz wo. die Behörde damit nicht durch kam .
Begründung : Der zuständige Beamte hatte die Möglichkeit und die Pflicht die Unterlagen richtig zu prüfen eine Änderung mit der Begründung vorläufig nicht zulässig