Arbeitszimmer bei Fortbildungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bezgl. der Arbeitszimmereinstellungen in tax 2021 Professional.


    Ich persönlich gehe neben meinem Job noch einem Fernstudium nach, meine Frau arbeitet nicht sondern studiert Vollzeit (was 2020 aufgrund Corona komplett zuhause stattfand). Wir haben vor dem Studium jeweils eine Ausbildung abgeschlossen, es geht also um eine Fortbildung und damit um Werbungskosten.


    Wenn ich das Arbeitszimmer anlege fragt das Programm ja nach der Nutzung des Arbeitszimmers. Jetzt kann ich auswählen aus "Berufliche Tätigkeit (Nichtselbständige Arbeit)" und "Ausbildung (Sonderausgaben)". ---> Wie gebe ich denn ein, dass ich das Arbeitszimmer für die Fortbildung nutze? Wenn ich Sonderausgaben auswähle, dann wird mir der Betrag tatsächlich nicht unter den Werbungskosten angezeigt.


    Oder ist für uns das Arbeitszimmer der "Mittelpunkt der Betätigung"? Ich habe auch schon versucht, dass Arbeitszimmer direkt unter den Fortbildungskosten einzutragen, dort gibt es aber keinen eigenen Punkt dafür...


    Tut mir leid, falls ich mich blöd anstellen sollte. Ich möchte das nur wirklich korrekt angeben, da es die erste Erklärung mit Arbeitszimmer ist und ich da entsprechend auch für die Folgejahre nichts falsch machen möchte.


    Vielen Dank und Grüße vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt kann ich auswählen aus "Berufliche Tätigkeit (Nichtselbständige Arbeit)" und "Ausbildung (Sonderausgaben)". ---> Wie gebe ich denn ein, dass ich das Arbeitszimmer für die Fortbildung nutze? Wenn ich Sonderausgaben auswähle, dann wird mir der Betrag tatsächlich nicht unter den Werbungskosten angezeigt.

    Da es ja um vorweggenommene Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geht, muss man dieses auch so erklären, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen.


    Oder ist für uns das Arbeitszimmer der "Mittelpunkt der Betätigung"? Ich habe auch schon versucht, dass Arbeitszimmer direkt unter den Fortbildungskosten einzutragen, dort gibt es aber keinen eigenen Punkt dafür...

    Das ist vom Einzelfall abhängig und wird von der Software explizit abgefragt. Ggf. sind auch Bescheinigungen des Arbeitgebers erforderlich. Bei Nutzung eines Arbeitszimmers gemeinsam für beide Ehegatten ist das bei den Eintragungen beim jeweiligen Partner natürlich entsprechend zu differenzieren.

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort!


    Ich komme mit deinem Hinweis immer noch nicht zum gewünschten Ziel.


    Ich habe bei mir und meiner Frau die Studiengänge unter "Fortbildung" angelegt als "vorweggenommene Werbungskosten". Jetzt steht dort auch wieder der Hinweis zur Corona-Pauschale, "Wenn Sie ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer nutzen, können alternativ die Kosten dafür berücksichtigt werden." Aber wo soll ich die denn eintragen? In der Fortbildung gibt es dafür KEINEN Punkt:


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    Wenn ich das Arbeitszimmer anlege, auch unter Verwaltung, dann berechnet er zwar korrekt die Aufwendungen für mich und meine Frau, fragt aber auch nach der Nutzung des Arbeitszimmers:


    pasted-from-clipboard.png


    Möchte ich die Nutzung eintragen, bekomme ich zur Auswahl, dass ich dort entweder beruflich tätig gewesen bin oder das Zimmer für eine Ausbildung (Sonderausgaben) nutze - keine Spur von Werbungskosten!


    pasted-from-clipboard.png


    Ich habe mir auch in der Dokumentation zu den einzelnen Punkten "Arbeitszimmer", "Fortbildung" etc. alles denkbare durchgelesen - ich stehe hier wirklich auf dem Schlauch!


    Bitte habe die Geduld und erkläre mir, wo ich welchen Haken setzen soll - ich brauche das Arbeitszimmer wirklich dringend in der Steuererklärung!

  • Möchte ich die Nutzung eintragen, bekomme ich zur Auswahl, dass ich dort entweder beruflich tätig gewesen bin oder das Zimmer für eine Ausbildung (Sonderausgaben) nutze - keine Spur von Werbungskosten!

    Lies mal die Werbungskostendefinition in § 9 EStG und überleg dann, wo die hingehören.

    Ich persönlich gehe neben meinem Job noch einem Fernstudium nach, ... , es geht also um eine Fortbildung und damit um Werbungskosten.

    Und noch ein Tip: die meisten Arbeitnehmer sehen ihren Job als Beruf an ;)

    • Offizieller Beitrag

    Möchte ich die Nutzung eintragen, bekomme ich zur Auswahl, dass ich dort entweder beruflich tätig gewesen bin oder das Zimmer für eine Ausbildung (Sonderausgaben) nutze - keine Spur von Werbungskosten!

    Wie @Funtom schon sagte, was sollen wohl Werbungskosten sein, wenn nicht (vorweggenommene) Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Beruf?


    Ein bisschen muss man aber auch einmal um die Ecke denken. Du wirst nicht jedes gedachte oder gebräuchliche Wort so wörtlich in den Erläuterungen finden. ;)