Hallo, ich verstehe das Wort VERLUSTVORTRAG nicht richtig und hoffe hier auf Hilfe.
Ich habe gelesen, dass man mit einem Verlustvortrag Verluste, die man in einem Steuerjahr gemacht hat, in die nächsten Jahre übertragen und steuerlich geltend machen kann. Das heißt, wenn meine Ausgaben höher sind als meine Einkünfte.
Dies war der Fall im Jahr 2018, wo in meiner Steuererklärung durch hohe Krankheitskosten ein Überbelastungsbetrag von fast 2.000 € festgestellt wurde. Ich bekam seit 2017 lange Zeit nur Krankengeld bzw. ALG1 und dachte, ich könnte diesen "Verlust" in die nächsten Jahre übertragen und ggf. steuerlich geltend machen. Als ich bei meinen Sachbearbeiter vom Finanzamt hierzu nachgefragt habe, bekam ich als Antwort, dass nur ein negativer Gesamtbetrag der EINKÜNFTE (?) vorgetragen werden könne. Der Vortrag eines negativen zu versteuernden Einkommens in das nächste Jahr sei nicht möglich.
Verstanden habe ich diese Erklärung bis heute nicht, da es beim Verlustvortrag (siehe ganz oben) doch um die Ausgaben geht und nicht um die Einkünfte.
Mir ist dieser Punkt deshalb jetzt noch so wichtig, weil mir kürzlich meine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend bis Anfang 2018 bewilligt wurde. Und ich frage mich, ob ich diese außergewöhnlichen Belastungen jetzt noch geltend machen kann, weil meine Rentenzahlungen (entgegen ALG 1 und Krankengeld) jetzt als Einkommen gewertet werden. Außerdem weiß ich, dass man einen Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend geltend machen kann.
Hoffentlich kann mir jemand helfen, sonst muss ich mir doch Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein suchen ... ich bin leider nicht so gut in Steuer-Angelegenheiten. Danke fürs Lesen.