Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau - wo erfassen? Neuer § 7b EStG

  • Hallo,


    der Gesetzgeber hat für private Vermieter eine Sonderabschreibung von jährlich 5% zuzsätzlich für max. 4 Jahre bei Neubau und Schaffung von bezahlbaren Wohnraum implementiert.


    Die neue Sonderabschreibung kann ausschließlich für neue Wohnungen in Anspruch genommen werden. Sie ist neben der regulären linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG vorzunehmen und soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 3 Jahren bis zu jährlich 5 Prozent betragen. Nähere Voraussetzungen für die Sonderabschreibungen sind:

    Durch Baumaßnahmen muss auf Grund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum in einem Gebäude geschaffen werden, der für die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken geeignet ist und die Voraussetzungen des § 181 Abs. 9 BewG erfüllt; hierzu gehören auch die zu einer Wohnung gehörenden Nebenräume. Aufwendungen für das Grundstück und für die Außenanlagen sind - auch im Falle der Anschaffung - nicht förderfähig.


    Wo kann ich das für den im Mai 2019 eingereichten Bauantrag udn Fertigstellung Hausbau in 2020 in meiner STeuererklärung von tax2020 erfassen zu der regulären AFA von p.A. 2% ?

    • Offizieller Beitrag

    Wo kann ich das für den im Mai 2019 eingereichten Bauantrag udn Fertigstellung Hausbau in 2020 in meiner STeuererklärung von tax2020 erfassen zu der regulären AFA von p.A. 2% ?

    Du meinst aber sicherlich die tax-Version 2021 für die ESt-Erklärung 2020, oder? Denn AfA gibt es ja immer erst ab Fertigstellung/Bauabnahme.