Lizenzgebühr Fotografie in der Steuererklärung verbuchen

  • Ich muss eine Lizenzgebühr für die Nutzung eines Fotos auf meiner Internetseite zahlen.

    Ich finde allerdings keine genauen Angaben, wo in den Betriebsausgaben ich diese Lizenz eintragen muss.

    Würde es denn unter "Telefon und Internet" passen? Sind ja schließlich Kosten für den eigenen Internetauftritt.


    Oder gehört die Ausgabe eventuell unter AFA immaterieller Wirtschaftsgüter?

    Wieso denn als Anlage aktivieren? Kommt mir genauso komisch vor wie der hier schon diskutierte Schadenersatz.

  • Ich frag ja eigentlich, weil es mir halt nicht klar ist.

    Unter AfA war die Idee, da es möglicherweise unter immaterielle Wirtschaftsgüter fallen könnte.


    Im anwaltlichen Schreiben ist es so formuliert:

    "...geltend gemachte Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz und Kostenerstattung,

    haben wir mit Frau ... vereinbart, dass ein Betrag in Höhe von € .... als Lizenzgebühr gezahlt wird"


    Hilft das weiter?

  • Würde es denn unter "Telefon und Internet" passen? Sind ja schließlich Kosten für den eigenen Internetauftritt.


    Wieso denn als Anlage aktivieren? Kommt mir genauso komisch vor wie der hier schon diskutierte Schadenersatz.

    Wenn ich die Erklärung zu dem Punkt lese, denke ich eher nicht. Hier werden ja eigentlich nur Kosten der Telekommunikation eingegeben, also die Kosten für den Anschluss oder Vertrag zu Telefon und Internet. Eine Webseite ist ja eher Werbung/Marketing. Aber Danke für den Hinweis.

  • Dazu habe ich Dir unter Schadensersatz Lizenzgebühr Fotografie steuerlich absetzbar? ja schon etwas gesagt. ;) Da war es nach Deiner Aussage noch "Schadenersatz". So bringt das recht wenig. :(

    Da du ja den Post im anderen Forum geschlossen hast, darf ich dich mal fragen, wo das Pronblem liegt?


    Ich habe hier gefragt, weil ich Hilfe brauche. Ich hab von dir Hinweise bekommen, dass ich entweder im falschen Forum poste oder meine Angaben nicht stimmig sind, oder aber, dass es sich nicht um eine Frage zum Programm handelt.

    Das ist für mich alles nicht hilfreich.
    Ich versuche es gerne noch einmal: Ich habe ein Bild ohne Lizenz benutzt. Zu diesem Bild habe ich nun eine rückwirkende Lizenzgebühr gezahlt.
    Dies war im Zusammenhang mit einer Abmahnung, die aussergerichtlich beilgelegt wurde.

    Wie der Anwalt das ausgedrückt hat, hab ich oben gepostet. Gerne noch einmal:

    "...geltend gemachte Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz und Kostenerstattung,

    haben wir mit Frau ... vereinbart, dass ein Betrag in Höhe von € .... als Lizenzgebühr gezahlt wird"


    Der geforderte Schadensersatz ist also die rückwirkend bezahlte Lizenzgebühr.


    Da das ja scheinbar schon bei der Fragestellung im anderen Post unklar war, habe ich es in diesem Anfangspost gar nicht erst erwähnt, weil es mir darum auch eigentlich nicht geht, sondern eben um die Frage, wo in der Steurerklärung ich die Ausgaben für eine Lizenzgebühr eintragen muss.


    Und ich habe im anderen Forum auch nicht von Kosten zur Erstellung einer Internetseite gesprochen, sondern um Kosten die durch die Bildnutzung auf meiner Internetseite entstehen.


    Wenn aber grundsätzlich solche Fragen nicht erwünscht sind, weil vielleicht zu spezifisch und ich dann in dem Fall einen Steuerberater fragen muss, dann sag das doch einfach.