Fahrtkosten mit steuerfreiem Zuschlag

  • Hallo, ich habe eine Frage zu den Fahrtkosten undzwar habe ich in 2020 zwei Arbeitgeber gehabt 1. AG vom 01.01. - 30.09. der hatte mir auch meine Fahrkarte gezahlt das steht auf der Lohnsteuerbescheinigung und ich habe es in TAX eingetragen.


    Mein 2. AG vom 01.10. - 31.12 hat mir keine Fahrkarte gezahlt und ich wollte die pauschale ansetzen dafür aber bei der Berechnung wird mir der Zuschuss vom 1. AG abgezogen somit bleiben mir am Ende nur paar Euros als WK übrig.


    Selbst wenn ich als WK nur den 2. AG eintrage mit der Entfernungspauschale zieht mir TAX immer wieder den Zuschuss vom 1. AG ab.


    der Zuschuss vom 1. AG war genau der Betrag den ich auch für meine Fahrkarte gezahlt habe.


    Ich hoffe ich habe es nicht all zu kompliziert erklärt....


    ich würde mich über eure Tipps freuen Vielen Dank! ^^

  • Hallo, ich habe eine Frage zu den Fahrtkosten undzwar habe ich in 2020 zwei Arbeitgeber gehabt 1. AG vom 01.01. - 30.09. der hatte mir auch meine Fahrkarte gezahlt das steht auf der Lohnsteuerbescheinigung und ich habe es in TAX eingetragen.


    Mein 2. AG vom 01.10. - 31.12 hat mir keine Fahrkarte gezahlt und ich wollte die pauschale ansetzen dafür aber bei der Berechnung wird mir der Zuschuss vom 1. AG abgezogen somit bleiben mir am Ende nur paar Euros als WK übrig.


    Selbst wenn ich als WK nur den 2. AG eintrage mit der Entfernungspauschale zieht mir TAX immer wieder den Zuschuss vom 1. AG ab.

    Das hört sich auch alles schlüssig an. Ich gehe davon aus, dass die realen Kosten für die Fahrkarte beim 1. AG höher waren als die Pendlerpauschale, oder?


    Die Werbungskosten werden über alle AG hinweg addiert und die Zuschüsse abgezogen.

    • Offizieller Beitrag

    1. AG vom 01.01. - 30.09. der hatte mir auch meine Fahrkarte gezahlt das steht auf der Lohnsteuerbescheinigung und ich habe es in TAX eingetragen.

    Und genau deshalb musst Du auch Deine entsprechenden Werbungskosten eingeben, damit das Programm prüfen kann, ob bei etwaiger Überschreitung der steuerfrei zu ersetzenden abziehbaren Werbungskosten ggf. nicht sogar steuerpflichtiger Arbeitslohn nachzuversteuern ist. Dein Programm weist Dich im Rahmen der Werbungskosten (steuerfreie AG-Erstattungen) sogar darauf hin. Das FA wird dies ebenfalls prüfen.


    ich würde mich über eure Tipps freuen Vielen Dank! ^^

    Du musst Dir schon die Mühe machen und Deine Werbungskosten des gesamten Veranlagungszeitraums eintragen. Ist nun mal so.